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Im South Point Hotel
and Casino in Fort Worth, Las Vegas, fand vom 15. - 18. März
2024 die AQHA Convention, die jährliche Mitgliederversammlung
der AQHA, statt. Neben den Meetings der einzelnen Ausschüsse wird
hier auch über Regeländerungsanträge diskutiert.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem AQHA Stud Book and Registration
Committee bei. Dieses verschiebt die Umstellung der AQHA auf digitale
Registrierungszertifikate bis zum 1. Januar 2027 und fordert u.a.,
daß die aktuelle Website für Mitgliederservices einer vollständigen
und umfassenden Überarbeitung unterzogen wird, die Mitarbeiter
der AQHA bis dahin geschult worden sind und die IT entsprechend
eingerichtet orden ist. Dazu trifft sich der Ausschuß ab
nun alle sechs Monate, um Compliance-Berichte entgegenzunehmen
und den Fortschritt der Verbesserungen bis zum 1. Dezember 2026
zu überwachen. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet der Ausschuss,
ob die digitale Plattform am 1. Januar 2027 oder erst später
an den Start geht.
Weitere Änderungen bzgl. der Registrierungsregeln:
Ein Name kann wiederverwendet werden, wenn alle folgenden
Kriterien von dem Pferd erfüllt werden, dem ursprünglich der Name
verliehen wurde:
REG103.2.1 ist verstorben, wie aus den AQHA-Aufzeichnungen hervorgeht;
Für REG103.2.2 gibt es keinen Leistungsnachweis (Show oder Rennen);
REG103.2.3 hat keine AQHA-Auszeichnung für besondere Leistungen
erhalten, die in den AQHA-Aufzeichnungen als Auszeichnung erscheint.
REG103.2.4 ist in keinem der AQHA vorgelegten Zuchtdokumente enthalten.
Für REG103.2.5 sind keine Nachkommen bei der AQHA registriert.
REG111.6 In Bezug auf einen Hengst, der 2015 oder später
geboren wurde, darf der Samen dieses Hengstes nicht länger als
zwei Kalenderjahre nach dem Jahr seines Todes oder seines Wallachs
verwendet werden für ein Fohlen, das zur Registrierung bei
der AQHA berechtigt ist. Wenn zur Erzeugung eines Embryos frisches,
gekühltes oder gefrorenes Sperma verwendet wird, siehe REG112.9.
Beispiel: Hengst geboren 2015, gestorben 2019 -> sein Sperma
kann nach dem 31.12.2021 nicht mehr verwendet werden.
REG112.9 Bei einer im Jahr 2015 oder später geborenen Stute
dürfen die Embryonen dieser Stute nicht länger als zwei Kalenderjahre
nach dem Jahr ihres Todes oder ihrer Sterilisation verwendet werden,
um ein Fohlen zu zeugen, das zur Registrierung bei der AQHA in
Frage kommt. Wenn zur Erzeugung eines Embryos frisches, gekühltes
oder gefrorenes Sperma verwendet wird, muss sich der Embryo innerhalb
der für Hengst und Stute festgelegten Zeit in der Gebärmutter
befinden.
Beispiel: Stute geboren 2015, gestorben 2019 ->ihr eingefrorener
Embryo kann nach dem 31.12.2021 nicht mehr verwendet werden. Wenn
der Vater im Jahr 2015 geboren wurde, der Embryo im Jahr 2018
erzeugt und eingefroren wurde und der Vater im Jahr 2021 starb,
kann der eingefrorene Embryo nach dem 31.12.2023 nicht mehr verwendet
werden.
ICSI wird als Zuchtmethode in die Registrierungsbescheinigung
aufgenommen werden, sobald die entsprechende Programmierung durchgeführt
werden kann.
Die zusätzlichen elf Berichte der ständigen Ausschüsse werden
vom AQHA-Exekutivkomitee überprüft und genehmigte Regeländerungen
werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Darüber hinaus
werden die Regeländerungsempfehlungen der AQHA-Tierschutzkommission
im April auch vom AQHA-Exekutivkomitee geprüft.
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