|
Warendorf (fn-press).
Regeln und Vorschriften im Straßen- und Güterverkehr ändern sich
laufend. Einige davon betreffen auch den Pferdetransport.
Seit 1. Januar gilt, dass Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von
über 7,5 Tonnen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet
sein müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen. Das bedeutet gleichzeitig,
dass sich der Fahrer nach aktuell geltendem Recht an Ruhe- und
Lenkzeiten halten muss.
Zudem benötigt jeder Fahrer eine Fahrerkarte, um die Nutzung des
Fahrtenschreibers zu dokumentieren. Von der Neuerung betroffen
sind auch Pferdesportler, die in großen Linern mit Pferdeanhängern
unterwegs sind.
Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage Fahrzeiten
aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren,
Standorte bei Be- und Entladevorgängen erfassen und speichern.
Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung
(EU) 2016/799 geregelt. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe
von bis zu 1.500 Euro verhängt werden.

Vorsicht vor Überladung
Bereits seit 1. Juli 2024 gilt auch für kleinere Lkw mit mehr
als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) die Mautpflicht.
Viele der typischen kleinen Pferdetransporter liegen genau an
der Grenze. Bei Kontrollen hat das Bundesamt für Logistik und
Mobilität (BALM) allerdings vermehrt festgestellt, dass diese
Transporter zum Teil deutlich überladen werden.
Das zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich: Bei einem Verkehrsunfall
kann es dazu führen, dass man wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht
eine Mitschuld erhält und damit ganz oder teilweise dafür haftet.
„Es ist außerdem davon auszugehen, dass ein Versicherer die
Leistung verweigert, wenn nach Sachverständigengutachten nachgewiesen
wird, dass die schwerwiegende Überladung der Hauptgrund für
den Unfall ist, dann gibt es bei der Kaskoversicherung keine
Entschädigung“, sagt Johannes Rennebaum, Logistik-Berater aus
Halle/Westfalen.
Zur
Mautpflicht hat die FN im Frühjahr 2024 einige Fragen und Antworten
zusammengestellt.
Fügen
Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
|