|  |  
                 
 Die 
                Ansteckende Blutarmut bei Einhufern ist eine anzeigepflichtige 
                Krankheit. Bei einem amtlich bestätigten Ausbruch müssen 
                die betroffenen Pferde getötet werden. Behandlungsversuche 
                oder Impfungen sind nicht erlaubt. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, 
                die gesamte Population eines Betriebes zu töten. Wird die 
                Krankheit festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen 
                eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere 
                Verschleppung zu verhindern. Die Bekämpfungsmaßnahmen 
                richten sich nach der Verordnung zur Bekämpfung der ansteckenden 
                Blutarmut der Einhufer. Schon ein Krankheitsverdacht muss den 
                Veterinärbehörden angezeigt werden. Maßnahmen, 
                wie Betriebssperren, die Einrichtung eines Sperrbezirks und Probennahmen 
                bei Pferden, die Kontakt zum betroffenen Pferd hatten, werden 
                von den Veterinärbehörden angeordnet und/oder durchgeführt. 
                Erfahrungsgemäß kann die Seuche durch die eingeleiteten 
                staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen lokal begrenzt werden.
 Zur Vorbeugung einer 
                Ansteckung müssen Pferde bestmöglich von stechenden 
                Insekten als Überträger der Krankheit geschützt 
                werden. Das Auftragen von Insektensprays ist deshalb unabdingbar. 
                Auch sind Weiden in der Nähe von stehendem Wasser oder Gewässern 
                ein potentielles Risiko, da sich die Stechinsekten dort vorrangig 
                vermehren. Vor der Neueinstallung von Pferden unbekannter Herkunft 
                oder aus dem Ausland, macht es Sinn, die Vorlage eines negativen 
                sogenannten Coggins-Tests zu verlangen. 
 
 Hintergrund
 
 Hauptverbreitungsgebiete dieser unheilbaren viralen Infektionskrankheit 
              sind Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien sowie Süd- 
              und Osteuropa. In Deutschland treten nur vereinzelt Fälle auf.
 
 Die Infektion mit dem Virus erfolgt in erster Linie über den Austausch 
              von Blut. Als Überträger fungieren vorrangig große blutsaugende 
              Insekten wie Pferdebremsen und Wadenstecher. Eine Übertragung durch 
              Insekten über Distanzen von mehr als 100 bis 200 m kommt nicht vor. 
              Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier setzt einen sehr engen 
              direkten Kontakt voraus. Die Behandlung der Infektionskrankheit 
              ist nicht möglich und auch nicht erlaubt.
 
 
 
 
 
 
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
 z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den 
                Bereich Reining.
 Zum 
                wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
 
 Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
 
 
 |