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                Dr.agr. Dr.agr. habil.  
                Ines von Butler-Wemken  
              ist Expertin 
                für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum. 
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              (vbw) 
                Die EU hat am 17. Februar 2015 eine Neue EU Equidenpass-Verordnung 
                verabschiedet, die in allen Mitgliedsstaaten zum 1. Januar 2016 
                gültig sein wird (wittelsbuerger.com vom 26.09.14). Vordringlich geht es jetzt in der neuen 
                Durchführungsverordnung darum, mehr Lebensmittelsicherheit 
                bei Schlachtpferden zu erhalten, die Erfassung aller in der EU 
                geborenen und eingeführten Pferde zu optimieren, stets Zugriff 
                auf den aktuellen Standort der Tiere zu haben und Täuschungen 
                auszuschließen. So müssen in allen Mitgliedsstaaten 
                spätestens zum 1. Juli 2016 zentrale Datenbanken eingerichtet 
                werden.In diese Datenbanken sind alle Pferde einzutragen, die 
                in einem Mitgliedsstaat gehalten werden. 
                 
                  
                 
              Auf die Pferdehalter 
                kommt, wie bisher, besondere Verantwortung zu, denn sie sind in 
                erster Linie für den stets korrekten Pferdepass zuständig. 
                Der Halter sorgt in den EU Mitgliedsstaaten dafür, dass die 
                Angaben im Pferdepass jederzeit aktuell und zutreffend sind. Werden 
                Pferdepässe zum Beispiel von einer Züchtervereinigung 
                ausgestellt,die ihren Geschäftssitz nicht in dem Mitgliedsland 
                der Pferdehaltung hat,so muss der Pferdehalter ab 2016 auch dafür 
                Sorge tragen, dass die Daten seines Pferdes spätestens 30 
                Tage nach der Pferdepassausgabe in die zugehörige nationale 
                Datenbank eingelesen werden. Dies betrifft dann auch alle Züchter, 
                die von einer Züchtervereinigung mit Geschäftssitz außerhalb 
                ihres eigenen Mitgliedsstaats betreut werden.  
              Mit "Registrierte 
                Equiden" werden von der EU weiterhin alle Pferde bezeichnet, 
                die in Zuchtbüchern vermerkt, eingetragen sind oder eingetragen 
                werden können. Registrierte Equiden sind auch solche Pferde 
                (einschl Ponys), die von einer internationalen Vereinigung oder 
                Organisation erfasst sind, die Wettkampf- und Rennpferde führt, 
                und die einen Pferdepass haben,der von einer hierzu zugelassenen 
                nationalen Zweigstelle einer solchen internationalen Organisation 
                ausgestellt wurde. Mit "Zucht-und Nutzequiden" werden 
                dagegen alle anderen Pferde bezeichnet. 
              Pferdepässe mit 
                Zuchtbescheinigungen sollen für die Registrierten Equiden 
                nach den jeweiligen Vorgaben der Organisation, die das Zuchtbuch 
                über den Ursprung der Rasse führt (Stammbaum; Zuchtbuchabteilung; 
                Leistungsklasse) von zugelassenen Züchtervereinigungen und 
                Organisationen ausgestellt werden, die Zuchtbücher für 
                die betreffende Rasse führen. Zucht-und Nutzequidensollen 
                ihre Pferdepässe von Behörden oder behördlich überwachten 
                Ausstellungsstellen erhalten. 
              Einige Bestimmungen 
                wurden in der Neuen Verordnung zusätzlich genauer gefasst, 
                so sind zum Beispiel Abkürzungen bei der Beschreibung der 
                Pferde möglichst zu vermeiden, die genaue, überprüfte 
                Stelle des Transponders ist in das Abzeichen-Diagramm einzutragen. 
                Es gibt eine Seite zum Nachweis der Kastration, zum Einlesen in 
                zusätzliche Datenbanken und weitere Seiten zur exakten Dokumentation 
                verabreichter Arzneimittel. Bei einigen wenigen Vorgaben der EU 
                Verordnung können die jeweiligen Mitgliedsstaaten Abweichungen 
                bis zum 1. Januar 2016 beschließen. So kann zum Beispiel 
                der Zeitraum bis zur Identifizierung der neu geborenen Fohlen 
                von 12 Monate auf höchstens sechs Monate von einem Mitgliedsstaat 
                verkürzt werden. 
              Die neue EU Pferdepass-Verordnung 
                wurde im EU Amtsblatt am 03.03.2015, Seite L59/1-L59/53,veröffentlicht. 
                Sie gilt ab dem 1. Januar 2016. 
              
MEhr dazu
  
Fälschungssichere Pferdepässe: EU-weit strengere Regeln gegen Missbrauch ab dem 1. Januar 2016 
 
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                zu Equidenpässe und den ausgebenden Stellen in Deutschland 
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                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik. 
                 
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