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                b) Aber auch für die älteren Pferde ergeben sich Änderungen: 
                Bestehende Equidenpässe ohne Zuchtbescheinigung müssen auf Vollständigkeit 
                der relevanten Informationen überprüft und gegebenenfalls vervollständigt 
                werden, um dann durch eine Eintragungsbescheinigung der DQHA erweitert 
                zu werden. Diese Dokumentation des Zuchtbucheintrages führt zu 
                einem tierzuchtrechtlich ordnungsgemäßen Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung. 
                 
                 
                c) Nach nationalem Zuchtrecht darf kein Zuchtpferd ohne 
                Zuchtbescheinigung angeboten werden- weder der Samen, noch ein 
                Embryo oder das Tier selbst! Das heißt konkret: Alle aktiven oder 
                potentiellen Zuchttiere brauchen die Zuchtbescheinigung innerhalb 
                des Equidenpasses. Wird ein Zuchtpferd ohne national anerkannte 
                Zuchtbescheinigung angeboten oder verkauft, handelt es sich um 
                eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 6 Tierzuchtgesetz 
                und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (Bußgeld bis zu 
                5.000 €).  
                 
                 
                II. Fohlen sofort melden! 
                 
                In dem Zusammenhang auch sehr wichtig: Die Zuchtbuchordnung ist 
                um den Passus „Mitwirkungspflicht des Züchters“ erweitert worden. 
                Hier ist geregelt, dass jeder Züchter sich zur Mitarbeit verpflichtet, 
                um eine ordnungsgemäße Zuchtarbeit zu gewährleisten. So muss, 
                wie es der Gesetzgeber verlangt, zum Beispiel jeder Züchter seine 
                Fohlen schnellst möglich melden (bis zum 1. August), damit die 
                Registrierung umgehend erfolgen kann. Diese Registrierung ist 
                grundlegende Voraussetzung zur Erstellung des Equidenpasses. Der 
                Equidenpass muss laut Gesetz im Jahr der Geburt (bzw. sechs Monate 
                nach der Geburt) ausgestellt sein, ansonsten können empfindliche 
                Strafen ausgesprochen werden. Zudem kann nach dieser Frist nur 
                noch ein „Duplikat“ des Equidenpasses ausgestellt werden, was 
                z.B. zur Folge hat, dass dieses Pferd nur noch als „Nicht-Schlachtequide“ 
                geführt werden kann. Hier gibt es wichtige tierseuchen- und lebensmittelrechtliche 
                Gründe, die das rechtzeitige Erstellen des Equidenpasses rechtfertigen. 
                 
                 
                 
                10. Mai: Über 200 Reaktionen auf facebook zu den Änderungen 
                 
                "Groß angelegte Verwaltungsnummer", "Vorkontrollen für die Pferdesteuer", 
                " teures Chaos", "und züchten kann ich auch ohne DQHA 
                - die Papiere fürs Fohli kommen eh aus USA" - auf facebook 
                machten wittelsbuerger.com-Leser 
                ihrem Ärger schon kurz nach der Veröffentlichung Luft.  
                Über 200 Einträge zählt dieser Beitrag bereits. 
                Caro Schmid informiert: " also ich habe mit der dqha telefoniert. 
                Nächste Woche soll dazu wohl noch eine genauere Stellungnahme 
                kommen, weil sie selber noch nicht genau wissen wie es läuft. 
                Zu den FN Pässen die manche Pferde haben, haben sie gesagt, 
                dass es dann keine Zuchtbescheinigung gibt. Diese gibt es nur 
                mit Dqha-Pass und diesen gibt es jetzt nur noch wenn man Mitglied 
                bei der Dqha ist. Pure Geldmacherei...Man konnte ja auch alles 
                komplett ohne Dqha machen, Papier beantragen etc.." 
                 
                "Alles Geldmacherei", "Da sollte die DQHA kulant sein" sind ebenfalls 
                die Reaktionen auf facebook bei der DQHA-RPS.  
                 
                Zur 
                w!.com-Gruppe auf facebook 
                Zur 
                DQHA-RPS-Gruppe auf facebook 
                 
                 
                 
                 
                Fragen? Petra Roth-Leckebusch ist wittelsbuerger.com-Expertin 
                 
                und hilft auch Ihnen gerne weiter! 
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