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Da sich der Hengst in seinem Leben viel öfters
reproduzieren kann als eine Stute, wird dem
Hengst in der Zucht mehr Bedeutung beigemessen
als der Stute. Dennoch vererben beide Elterntiere
jeweils exakt 50 Prozent ihres Erbguts,
so dass man bei einer Anpaarung sowohl die
Qualitäten des Hengstes als auch der Stute zu
gleichen Teilen in Betracht ziehen sollte. Somit
ist es für einen Hengsthalter genauso wichtig,
die passende Stute für eine Anpaarung zu finden
wie umgekehrt.
Doch wo bekommt man eine geeignete Stute
her, wenn man Hengstbesitzer ist? Der Stutenbesitzer
hat es da einfacher. Hier muss die Stute
zur Bedeckung jeweils nur einige Tage zum
Hengst gebracht werden.
Geringerer Aufwand
für Hengsthalter
Der Aufwand für den Hengsthalter ist im Vergleich
zum Stutenbesitzer gering, um ein Fohlen
zu „produzieren“. Die Stute muss während
der gesamten Trächtigkeit und nach der Geburt
des Fohlens noch weitere sechs Monate – bis
zum Absetzen des Fohlens – entsprechend versorgt
werden. Man muss mit Reitausfallzeiten
rechnen, höheren Futterkosten, zusätzlichen
Tierarztkosten, mehr Pflegeaufwand, größerem
Anspruch auf die Räumlichkeiten wie genügend
große Box und nicht zu vergessen die Zusatzkosten
für das Fohlen, wenn es geboren ist.
Ein weiterer großer Faktor ist das allgemeine
Risiko, das eine Trächtigkeit für die Stute mit
sich bringt. Obwohl die meisten Pferdegeburten
komplikationslos ablaufen, muss man mit allen
Eventualitäten rechnen. So kann nicht nur die
Stute bei Geburtskomplikationen versterben,
sondern auch das Fohlen im schlimmsten Fall
tot geboren werden.
Das Risiko, die Zusatzkosten und der Aufwand,
ein Fohlen zu ziehen, verbleiben fast ausschließlich
beim Stutenbesitzer. Aber dennoch gibt es
die Möglichkeit, eine Stute zu Zuchtzwecken zu
leasen oder zu pachten. Immer mehr Zuchtbetriebe,
aber auch Privatpersonen bieten diese
Möglichkeit an. Aufgrund des großen Aufwands
und des Risikos ist dies natürlich mit entsprechenden
Kosten verbunden.
Hierzu gibt es aber die unterschiedlichsten
„Modelle“, die von Stuten- und Hengstbesitzern
individuell vertraglich vereinbart werden.
Leasing immer vertraglich fixieren
Im rechtlichen Sinne ist das „Leasen“ von Stuten
eigentlich eine „Pacht“, denn es wird aus
einer Sache (Stute) ein Ertrag (Fohlen) gewonnen,
was den Regeln einer Pacht am nächsten
kommt. Vorrangig ist für den Abschluss eines
Vertrags aber stets der Wille der jeweiligen
Parteien, und da Verträge frei geschlossen
werden können, kann ein Leasing-Vertrag die
unterschiedlichsten Formen annehmen. Das
Leasen von Stuten sollte aufgrund der vielen
Unwägbarkeiten in jedem Fall vertraglich fixiert
werden. Je nach den jeweiligen Gegebenheiten
werden verschiedene Modelle praktiziert.
Manche Zuchtbetriebe bieten ihre Zuchtstuten
zum Leasing an, wobei Interessenten dann
einen jeweiligen Hengst für die Bedeckung
auswählen können und nach Vertragsende Eigentümer
des Fohlens sind. Dabei verbleibt die
Zuchtstute in dem jeweiligen Stall des Eigentümers.
Dieser kümmert sich um alle notwendigen
Unternehmungen, vom Transport des Pferdes
zum Hengsthalter bis zur Beantragung des Pferdepasses
für das Fohlen.
Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer in dieser
Zeit den Unterhalt der Stute sowie diverse
Zusatzkosten wie Tierarzt, Hufschmied etc. und
zwar in dem Umfang, als wäre die Stute sein
eigenes Pferd.
Nach Ablauf des Leasingvertrags – nach etwa
18 Monaten (von der Bedeckung bis zum Absetzen
des Fohlens) – erwirbt der Leasingnehmer
die Eigentumsrechte an dem Fohlen. Je nach
Wertigkeit der Stute, Versorgungsumfang und
ortsüblicher Stallmiete fallen in etwa 200 bis
300 Euro monatliche Leasinggebühr an. Somit
zahlt der neue Fohlenbesitzer etwa 4500 Euro
für sein „Traumfohlen“ plus sämtlicher Zusatzkosten
(Tierarzt, Decktaxe etc.).
Für den Stutenbesitzer stellt es sich in diesem
Fall so dar, dass er kein eigenes Pferd mehr im
Stall hat, sondern ein Pensionspferd.
Der Leasingnehmer hingegen kann seine Traumanpaarung
verwirklichen, ohne selbst Besitzer
von Stute oder Hengst sein zu müssen.
Der Nachteil ist jedoch, dass er leider noch nicht
vorbestellen kann, ob das Fohlen eine Stute oder
ein Hengst sein wird. Zudem besteht das Risiko,
dass das Fohlen nicht gesund ist, Stellungsfehler
hat oder eine unerwünschte Farbe.und sich eine
Zuchtuntauglichkeit herausstellt?
All diese Fragen müssen geklärt, abgesprochen
und vertraglich festgelegt werden, um spätere
Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Zucht von Pferden stellt immer ein Risiko
dar. Die Gesundheit und das Leben von Stute
und Fohlen können gefährdet sein. Neben dem
emotionalen Faktor muss auch der wirtschaftliche
Gedanke mit einbezogen werden. Beide
Parteien können – wenn alles gut geht – von einer
Leasing-Vereinbarung profitieren, weil jeder
das bekommt, was er sich aus dem Vertrag verspricht,
aber beide können auch verlieren. Die
Risiken können nicht immer finanziell ausgeglichen
werden, so dass man die Entscheidung für
das Leasing einer Stute gut überlegen muss.
Um die Risiken, für eine fremde Stute haften
zu müssen, so gering wie möglich zu halten,
sollte man die Möglichkeit in Betracht ziehen,
mit dem Stutenbesitzer eine Vereinbarung zu
treffen, dass dieser seine Stute mit einem bestimmten
Hengst deckt, man dafür das Fohlen
zu einem vorher festgelegten Preis dann auch
sicher abnimmt. Dies ist immer dann möglich,
wenn die Stute sowieso im Zuchteinsatz ist und
es dem Besitzer im Prinzip egal ist, mit welchem
Hengst die Stute gedeckt wird. Für den Stutenbesitzer
vorteilhaft ist in jedem Fall, dass das
Fohlen schon im Mutterleib verkauft ist. Doch
auch in diesem Fall muss man Totgeburten und
Geburtskomplikationen, aber auch notwendige
Impfungen und Zusatzfutter etc. als zusätzlichen
Kostenfaktor in die vertraglichen Vereinbarungen
mit aufnehmen.
Obwohl es zahlreiche Unwägbarkeiten
gibt und viele Eventualitäten bedacht
werden müssen, kann das Stuten-
Leasing die Möglichkeit bieten, um
sich sein Traumpferd zu züchten.
Quelle:
Renate Ettl für westernreiter (EWU)
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