Dr.agr. Dr.agr. habil.
Ines von Butler-Wemken
ist Expertin
für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum.
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Jeder Pferdehalter muss
seine Pferdehaltung, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen
Pferde, in Deutschland anmelden. Dies ist in der Viehverkehrsverordnung
festgehalten. Der Pferdehalter erhält dann eine amtliche
Registriernummer. Diese Registriernummer findet sich auch auf
dem Jahres-Bescheid der zuständigen Tierseuchenkasse.
Der Gesetzgeber sieht jetzt zusätzlich vor, dass die Registriernummer
mit dem Antrag für einen Pferdepass angegeben werden muss.
Auf die Verwendung und Berücksichtigung der Registriernummer
müssen sich jetzt auch die Zuchtverbände neu einstellen,
da dies zur Passantragstellung bisher noch nicht notwenig gewesen
ist. Die Vergabe der Registriernummer für Pferdehaltung nach
der Viehverkehrsverordnung ist in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich geregelt. Wo angemeldet werden muss, kann man
beim zuständigen Veterinäramt anfragen.
Anmeldestellen für die Pferdehaltung:
Bayern: Zuständiges Amt für Landwirtschaft
Baden-Württemberg: Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Brandenburg: Zuständiges Veterinäramt
Bremen: Veterinäramt, Lötzenstr. 3, Bremen
Hessen: LKV Hessen in Alsfeld
Niedersachsen: Kreisveterinärämter
Nordrhein-Westfalen: TSK Nordrhein-Westfalen, Münster
Rheinland-Pfalz und Saarland: Zuständiges Kreisamt-Veterinäramt
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gerne weiter,
z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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