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Equidenpass und Transponder

Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt.

Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht. Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen, ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd eingetragen.

Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, medikamentöse Behandlungen bei Schlacht­pferden und Impfungen festgehalten werden sowie Tests von anzeigepflichtigen Erkrankungen (wie z. B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“). Diese Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird.


1. Sie haben die Wahl - Equidenpässe

Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht eingesetzt werden kann.

Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische Pferdestammbuch stellt bspw. einen solchen grünen Paß für 40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.

Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als Zuchttier verkauft werden (Stute, Hengst), ist ein roter Equidenpass Pflicht, ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (siehe "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig und kann ggfs. mit Bussgeldern geahndet werden.


2. Sie haben die Wahl - Verbände und Preise

Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen Zuchtverband bzw. Zuchtorganisation wenden (mehr dazu hier).

In Deutschalnd sind das die Filialzuchtbücher, die sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren.
Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede:



Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten.
Anders bei der European Western Horse Breeders, einer staatlich anerkannten Zuchtorganisation, der Zuchtbücher für die Rassen American Quarter Horse, American Paint Horse und Appaloosa führt. Hier wird man nicht Mitglied, sondern schließt einen kostenfrei Betreuungsvertrag ab. Die EWHB berechnet die Gebühren für in Anspruch genommene Dienstleistungen und Services.


3. Ist Ihr Equidenpass noch aktuell?

Laut Equidenpass-Verordnung DVO (EU) 2021/963 muss der Eigentümerwechsel ebenfalls im Equidenpass und in der zentralen Pferdedatenbank innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Die Filialzuchtbücher tragen dabei nicht nur den neuen Besitzer im Equidenpass ein, sondern vermerken diesen zusätzlich in der zentralen HIT-Datenbank, zusammen mit der Angabe der 12-stelligen Tierhalternummer des aktuellen Tierhalters. Für aktive Turnierreiter gilt zudem, dass die Tierhalternummer einem Turnierveranstalter bekannt sein muss, seit einiger Zeit werden die entsprechenden Angaben durch die Veterinärämter abgefragt.

Dazu können Sie uns den Equidenpass z.B. zusammen mit dem AQHA Certificate of Registration und dem Transfer Report zusenden (siehe hier).



Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland folgende Filialzuchtbücher zuständig:




Quarter Horses


Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 Aschaffenburg (Filialzuchtbuch)
www.dqha.de

European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834 Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
https://www.ewhb.de/

Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa e. V. (ZSSE), Mühlenweg 8, 26683 Saterland (Filialzuchtbuch)
http://www.zsse.de/







Paint Horses

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834 Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
https://www.ewhb.de/

Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Filialzuchtbuch)
www.phcg.de








Appaloosa

Appaloosa Horse Club Germany e. V., Kleingasse 7, 53498 Walldorf (Filialzuchtbuch)
www.aphcg.com

European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834 Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
https://www.ewhb.de/

Het Nederlands Appaloosa Stamboek, Papenstraat 13, 8162 RP EPE, Niederlande (Filialzuchtbuch)

http://www.appaloosa-stamboek.com


Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de



Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt: Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)



Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.














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