Equidenpass
und Transponder
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht
den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys,
Esel etc.) seit dem 1. Juli 2009 erforderlich, unabhängig von
der Nutzungsart.
Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche
des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung
des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die
Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung
oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass
auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt.
Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd
oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber,
ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht.
Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens
wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt
sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die
nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen,
ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf
dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd
eingetragen.
Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel,
medikamentöse Behandlungen bei Schlachtpferden und Impfungen
festgehalten werden sowie Tests von anzeigepflichtigen Erkrankungen
(wie z. B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“). Diese
Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer
damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird.
Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!
Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht eingesetzt
werden soll.
Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein
feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß
erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische
Pferdestammbuch stellt bspw. einen solchen grünen Paß für
40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.
Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht,
ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen
Zuchtverband (siehe "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband
durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“
bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet
werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht
ordnungswidrig.
Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die
Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig.
Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche
relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen
die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung
der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen
werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle
zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche
Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung nur für Mitglieder vornehmen
können.
Verbände und Preise
Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich
zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen
Zuchtverband wenden (mehr dazu hier.
Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch
der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände,
die als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen
orientieren.
Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU)
herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche
Preisunterschiede,
einen
Überblick dazu finden Sie hier!
Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland
zuständig:
Quarter Horses
Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741
Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a,
16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburg-anhalt.de
Paint Horses
Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a,
16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz
2, 01468 Moritzburg (Filialzuchtbuch)
www.pferde-sachsen-thueringen.de
Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283
Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de
Appaloosa
Appaloosa Horse Club Germany e. V., Kleingasse 7, 53498 Walldorf
(Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com
Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach
(Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de
Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf
(Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de
Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283
Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de
Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr.
20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de
Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg
151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a,
16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben
den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch
Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse
in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:
1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut
sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur
oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd
von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen
haftbar.
2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann
nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb
sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden.
Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich
entscheidet.
Nützliche Informationen
ApHC Germany
informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der
Pferde
DQHA
informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der
Pferde
Viehverkehrsordnung:
Ohne Pferdehalter-Registriernummer kein Pferdepass