Auf der Generalversammlung in Istanbul hat die internationale Dachorganisation
für Pferdesport, die Fédération Équestre Internationale (FEI), beschlossen,
in Zukunft Reiter, Pferde und Offizielle, die auf FEI-Turnieren
teilnehmen, für sechs Monate zu sperren, wenn diese zudem auch an
Turnieren teilnehmen, die nicht von der FEI anerkannt worden sind,
sogenannte "wilde Turniere".
In einem Brief vom 23. Januar 2013, der w!.com vorliegt, informiert der FN-Koordinator
für Reining Nico Hörmann nun die im Beirat organisierten
Verbände (PHCG, ApHCG, DQHA, EWU, NRHA) sowie die AMERICANA:
„Es gab fälschlicher Weise die Annahme, dass alle Westernreitklassen,
mit Ausnahme der FEI- und FN-Klassen, nicht genehmigt sind und
somit den Tatbestand eines „wilden Turnieres“ erfüllen.
Die verschiedenen Westernreitverbände EWU, NRHA, DQHA, ApHA,
und PHCG organisieren den Westernsport in Deutschland. Diese Verbände
sind im DOKR-Disziplinbeirat Reining mit Sitz und Stimme vertreten
und deshalb von der FN anerkannt, Turniere durchzuführen.
Alle durch diese Westernreitverbände organisierten Turniere
sind demzufolge von der FN anerkannt und gelten nicht als „wildes
Turnier.““
Zu Turnieren anderer Verbände, wie VWB oder WRR, und zur Teilnahme von Turnieren im Ausland gibt der
Brief keine weiteren Hinweise. Es gilt aber als sicher, daß die o.g. Regelungen für alle Verbände gilt.
Update 16. Dezember 2012: Paul Kratschmer sieht "keinen
Grund zur Besorgnis"
Für
Irritationen, nicht nur bei den Westernreitern, hat die auf der
FEI-Generalversammlung Anfang November beschlossene Regelung gesorgt
(mehr
dazu hier), in Zukunft alle Teilnehmer, Reiter und Funktionäre
von "wilden Turnieren" für sechs Monate zu sperren. Wilde Turniere,
aus der Sicht der FEI, seien dabei alle Turniere, die nicht von
der FEI oder den nationalen Verbänden, in Deutschland der FN, anerkannt
worden werden.
Begründet wird diese Regelung damit, daß nur so gewährleistet werden
kann, notwendige Standards hinsichtlich Animal Welfare und Doping
einzuhalten (mehr
dazu hier).
Für den
2. Vorsitzenden der NRHA Germany, Paul Kratschmer, besteht allerdings
"keinen Grund zur Besorgnis": "Die Zuständigkeit
zu einer potentiellen Sperrung eines Turniers liegt bei der FN.
In Deutschland genießt Reining die volle Unterstützung
durch die FN, die eng mit der NRHA Germany zusammenarbeitet. Daher
besteht keinerlei Grund zur Beunruhigung. Unsere deutschen Reiningturniere
sind nicht betroffen. Aber auch in anderen europäischen Ländern
wie Österreich, Italien und der Schweiz arbeiten die reiterlichen
Vereinigungen mit den Reiningverbänden eng zusammen, so dass
einer Teilnahme nichts im Wege steht."
Kratschmers Grund für sein beruhigendes Signal angesichts
der " vielen Anrufe in der Geschäftsstelle" liegt
vermutlich in dem Hinweises von der FEI, den diese vor einigen
Wochen herausgab (w!.com vom 12.11.12, siehe unten): Denn solange
die FN kein "wildes Turnier", darunter dürften
alle nicht FEI/FN-anerkannten Turniere fallen, also z.B. AQHA;
APHA, APHC, EWU, NRHA etc., wird die FEI nicht aktiv. Die Frage
ist jetzt nun: Was passiert, wenn die FN aktiv wird? Und wie wird
die FN "aktiviert"? An dem Koordinator für die
Disziplinen Reining und Distanzreiten, Nico Hörmann, wird
es alleine nicht liegen dürfen...
Nun hat die FEI
den Umgang mit dieser Regel etwas konkretisiert: Der Weltreiterverband
betont, daß er auf keinen Fall selber aktiv überprüfen wird, ob
und wann gegen diese neue Regel verstoßen wird. Gemäß der Weisheit
"Wo kein Kläger, dort kein Richter" wird die FEI erst auf Hinweis
der nationalen Verbände, in Deutschland der FN, aktiv, wenn diese
nationale Turniere meldet, die nicht von der FEI anerkannt worden
sind .
Für die Reiningreiter,
die Ambitionen hinsichtlich der FEI-Europameisterschaft 2013 in
Augsburg oder der Weltreiterspiele 2014 in Frankreich haben, bedeutet
diese Regelung derzeit, daß für sie das Risiko besteht, nach der
Teilnahme an einem nicht-anerkannten Turnier für sechs Monate
für FEI-anerkannte Turniere, also auch für die FEI-EM, gesperrt
zu werden.
Grundsätzlich gehören zu den von der FEI anerkannten Turnieren
nur die CRI sowie die FN Deutsche Meisterschaft, jede Teilnahme
an einem anderen Turnier (AQHA, EWU, NRHA etc.) von Reiter, Pferd
oder Funktionär (Richter etc.) würde eine Sperre von sechs Monaten
bedeuten, sollte die FN diesen Verstoß an die FEI melden.
Zu den bislang einzigen von der FEI- bzw. FN-anerkannten Turnieren
in Europa bis zur FEI-Europameisterschaft 2013:
26. - 31. März 2013: Osterturnier Kreuth mit CRI1*-A, CRI2*-B
(A), CRI3*-A, CRIJ1*-B, CRIJ2*-B (A), CRIJ3*-B, CRIY1*-B, CRIY2*-B
(A), CRIY3*-B
28. April 2013: Mooslargue (FRA) mit CRI1*-B, CRI2*-B
08. - 09. Mai 2013: Mooslargue (FRA) mit CRI2*-A (08/05), CRI2*-A
(09/05), CRI3*-A (09/05), CRI3*-A (08/05)
06. - 09. Juli 2013: Ypäjä (FIN) mit CRI3*-A (M) (09/06), CRI3*-B
(M) (06/06)
23. - 30. Juni 2013: NRHA Germany Breeders Derby Kreuth, mit CRI1*-A,
CRI2*-B (A), CRI3*-A, CRIJ1*-B, CRIJ2*-B (A), CRIJ3*-B, CRIY1*-B,
CRIY2*-B (A), CRIY3*-B
17. Juli 2013: Garden Of England Bodiam (GBR), mit CRI1*-B, CRI2*-B,
CRI3*-B, CRIJ2*-B, CRIY2*-B
Weiterhin sind FEI-Turniere angemeldet: Augsburg (EM, GER), Le
Pin (FRA), Caen (Testevent für die WEG 2014, FRA) und Lyon (FRA).
In diesem Jahr wurden in ganz Europa lediglich sechs FEI-anerkannte
Turniere ausgerichtet (Kreuth, Aachen, Mooslargue, Schijndel,
Le Pin und Bodiam).
Was also genau diese Regel konkret für alle Beteiligten bedeutet,
ist noch nicht klar, denn bislang liest sie sich so, daß alle
potentiellen Kaderreiter, Pferde und Offizielle für die FEI-EM
in Augsburg mit Risiko leben müssen, daß sie gesperrt werden nicht
daran teilnehmen können, sollten sie an einem nicht von der FEI-anerkannten
Turnier teilnehmen, was 99,9% aller Turniere in Europa entspricht,
und von der FN bei der FEI deswegen gemeldet werden.
Wir haben bei der FEI nachgefragt, bislang aber noch keine Antwort
hinsichtlich der Umsetzung bekommen.
Sobald die FEI reagiert hat, werden wir Sie darüber informieren
und auf dem Laufenden halten.
Neue Regel ab 2013:
"If an Athlete, Official, or Horse does participate in a competition
and/or event that is not on the FEI calendar or in a national
event and/or competition that is expressly unauthorised by their
NF, they or it cannot participate in any International or National
Event for a period of six (6) months thereafter."
Wie der niederländische Pferdeverband KHNS meldet, soll es möglicherweise
besondere Regelungen für Reiningprüfungen bei der AQHA und NRHA
geben (Details
finden Sie hier).
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