§ 12 Bestimmungen für Turniere der Kategorie B, C, D und E
Ergänzungen zur Klarstellung:
(11) Für ein E-Turnier muss nicht TRAILS-Meldestelle – verwendet werden. Für E-Turniere besteht die
Möglichkeit, die Ausschreibung als Textdokument beim Landesverband und der BGS zur
Genehmigung einzureichen. Die Ergebnisse können in Text- oder Tabellen-Dokumenten erstellt
werden und nach Ende des Turniers in dieser Form beim Landesverband und der BGS eingereicht
werden.
(12) Die kompletten Bestimmungen zu den jeweiligen Turnierkategorien sind in den Merkblättern auf der
Homepage der EWU Deutschland unter www.westerreiter.com veröffentlicht.
Anpassung aufgrund Regelbuchänderung:
(13) Auf C-Turnieren besteht die Möglichkeit einzelne Disziplinen doppelt auszuschreiben.
Hinweis:
Die zusätzlich ausgeschriebene Prüfung wird entsprechend in der Ausschreibung gekennzeichnet.
§ 153 Pattern
(18) Sofern auf C-Turnieren einzelne Disziplinen doppelt ausgeschrieben werden, müssen
unterschiedliche Pattern geritten werden.
§ 14 Tabelle der Turnierkategorien
Anpassung der Tabelle im Bereich der E-Turniere. Hier müssen keine Prüfungen für die LK 4 und 5
ausgeschrieben werden.
Anpassung im Hinblick auf die Cow-Horse-Klassen – diese können optional ausgeschrieben werden.
Anpassung der C-Turniere dahingehend, dass auf C-Turnieren einzelne Disziplinen doppelt
ausgeschrieben werden können.
§ 21 Zusammenlegung von Klassen aufgrund des Nennergebnisses
(6) Liegen zum Nennschluss auf C-Turnieren mit doppelt ausgeschriebenen Prüfungen für eine der
genannten Prüfungen nicht die notwendige Anzahl Nennungen vor, muss wie folgt zusammengelegt
werden:
– Hauptprüfungen gemäß den regulären Zusammenlegungen
– Zusatzprüfungen gemäß den regulären Zusammenlegungen
§ 78 All-Around-Champion
(2) 1. Bei kombinierten Turnieren z. B. A+Q+C oder B+C und bei C-Turnieren mit doppelt ausgeschriebenen
Disziplinen wird der Titel des All-Around-Champion für das gesamte Turnier in den dort
ausgeschriebenen Leistungsklassen vergeben.
§ 88 Aufgaben Meldestelle
(1) Meldestellen müssen Mitglied der EWU und offiziell durch die EWU akkreditiert sein. Sie müssen
aus der jeweils gültigen Meldestellen-Liste ausgewählt werden.
§ 100 Befugnisse des Richters
(13) Der Richter entscheidet bei der Vergabe von Penalties im Zweifel für den Reiter.
§ 132 Zusätzlich erlaubte Ausrüstung
5. Kopfhörer/Ohrhöhrer in einem Ohr in allen Paid-Warm-Up.
§ 133 Ausrüstungstabelle
Anpassungen zur Klarstellung:
Ausrüstungstabelle LK 4/5
Zeile 19
Hackamore (Bosal) + Hanger + Mecate + opt. Ganaschenriemen (zweihändig)
Ausrüstungstabelle LK 1-3
Zeile 19 und 20
Hackamore (Bosal) + Hanger + Mecate + opt. Ganaschenriemen (zweihändig)
Hackamore (Bosal) + Hanger + Mecate + opt. Ganaschenriemen (einhändig)
§ 256 Penalties in der Disziplin RN
Korrektur bei (5) Penalty 0
– Einreiten ohne geeigneten Beschlag
Dieser Satz wurde gestrichen, da das Einreiten ohne geeigneten Beschlag zu einer Disqualifikation führt.
§ 270 Besondere Bestimmungen der Disziplin JUPF
(3) Der Veranstalter schreibt die Jungpferdeprüfungen getrennt für 4- und 5-jährige Pferde aus. Bei
weniger als 4 Nennungen wird die Prüfung zur JUPF 4-/5-jährig zusammengelegt. Die Wertung erfolgt
getrennt nach Altersklasse
Abgelehnte Regelbuchanträge mit Begründung:
- Zum Thema 3-jährige Pferde auf EWU Turnieren an der Hand vorstellen wurden drei Regelbuchanträge
eingereicht, die alle abgelehnt wurden.
Begründung: Die EWU steht weiterhin hinter dem Konzept, keine Pferde unter 4-jährig zuzulassen, weder
an der Hand noch unter dem Sattel.
- Antrag auf Anpassung der Ausrüstungstabelle dahingehend, dass 7-jährige Pferde sowohl beidhändig in
der entsprechenden Zäumung als auch einhändig in der entsprechenden Zäumung vorgestellt werden
dürfen wurde abgelehnt.
Begründung:
Da bei der EWU das Alter für sen. Pferde bereits auf 7 Jahre erweitert wurde, sollen diese Pferde dann
auch in der Ausrüstung für sen. Pferde vorgestellt werden. Bereits in den Juniorjahren können die Pferde
wahlweise beidhändig im Snaffle oder einhändig im Bit vorgestellt werden, womit eine Eingewöhnung an
die einhändige Zügelführung bereits dort erfolgen kann.
- Antrag zum § 139 Verbotene Ausrüstung
Hier wurde der Antrag gestellt, dass der Punkt 10 Ohrstöpsel (Ear Plugs) für Pferde gestrichen werden
solle und unter § 140 zusätzlich erlaubte Ausrüstung eingefügt werden solle.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Begründung:
Bei der Nutzung von Ear Plugs würden sich die Reiter einen Vorteil verschaffen gegenüber anderen
Teilnehmern. Zusätzlich wurden tierschutzrechtliche Gründe berücksichtigt.
- Antrag zur Änderung des § 88 – Aufgaben der Meldestelle
Hier wurde beantragt den Begriff Turnierleiter unter (4) herauszustreichen, so dass es Meldestellen
erlaubt wäre auf einem Turnier auch als Turnierleitung zu fungieren.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Begründung:
Für den Fall, dass der Turnierausschuss tagen muss, könnte es zu Problemen führen, da solch eine
Zusammenkunft durchaus länger dauern kann als 10 Minuten. Dann könnte eine Besetzung der
Meldestelle nicht mehr gewährleistet werden.
- Anträge zu den § 211 + 214
§ 211 Art der Disziplin SSH
Änderungsantrag: Die SSH ist eine gescorte Disziplin (Basiswert 70)
§ 214 Besondere Bestimmungen der Disziplin SSH
Änderungsantrag: Streichung des Punkt 1. Jeder TN kann nur ein Pferd vorstellen.
Diese Anträge wurden abgelehnt.
Begründung:
In der SSH wird der Vorsteller bewertet – er sollte in dieser Prüfung das Pferd vorstellen, mit dem er das
beste Ergebnis erzielen kann.
- § 11 AQ Kilometerbegrenzung
Änderungsantrag:
(3) A, SQ und A+Q Turniere sind nicht genehmigungsfähig, wenn
1. für das jeweilige Datum bereits ein anderes genehmigtes Turnier dieser Kategorie vorgesehen ist,
dessen Distanz zu dem beantragten Turnierort weniger als 150 km beträgt.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Begründung:
Trotz der Kilometerbegrenzung von 250 km beseht für die Veranstalter – sofern sie sich einig sind – die
Möglichkeit bei Unterschreitung trotzdem die Turniere durchzuführen. Es müssen nur alle Veranstalter
damit einverstanden sein.
- § 202 Art der Disziplin WHS
Änderungsantrag:
Die WHS ist eine Einzeldisziplin. Sie ist eine gescorte Disziplin (Basiswert 70).
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Begründung:
Die optionale Railwork spricht dagegen, aus der WHS eine Einzeldisziplin zu machen.
- § 203 Ablauf der Disziplin WHS
Änderungsantrag:
Der Teilnehmer betritt die Arena und absolviert das vorgegebene Pattern.
Hier soll gestrichen werden: Die Teilnehmer halten sich im Anschluss an die Einzelaufgabe bereit für
eine optionale Railwork.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Begründung:
Es soll die Möglichkeit bestehen bleiben, eine Railwork optional stattfinden zu lassen, um ggf. gleich gut
bewertete Reiter besser differenzieren zu können.
- § 205 Besondere Bestimmungen der Disziplin WHS
Änderungsantrag:
Streichung folgenden Satzes: Je Reiter ist in einer Prüfung nur ein Pferd startberechtigt.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Begründung:
Es wird der Reiter bewertetet und dieser sollte für die Prüfung das Pferd wählen, mit dem er sich am
besten präsentieren kann.
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z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
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