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Dazu gibt es diese Antworten vom EWU-Präsidium:
1) Auf AQ-Turnieren bzw. Turnieren zur Qualifikation zur EWU German
Open ist es nicht möglich, andere Verbände zu integrieren
(außer FN-Reining).
2) Wer auf allen anderen Turnieren neben der EWU anerkannte Klassen
anderer Verbände wie AQHA, EWU etc. anbieten möchte,
muss sicherstellen, daß diese Bedingungen der EWU für
alle (!) Klassen dieses Turnieres eingehalten werden:
- (gerittene) Pferde
erst ab einem Alter von vier Jahren;
- Jugendliche müssen
einen Reithelm tragen;
- Startbegrenzungen:
- 4-jährige Pferde: maximal 3 Starts pro Tag
- 5-jährige: maximal 5 Starts pro Tag
- 6-jährige und ältere Pferde: maximal 6 Starts pro
Tag.
Alle diese Regelungen
weichen von den Regelbüchern der AQHA, APHA, ApHC, NRHA etc.
ab: AQHA, ebenso wie die NRHA u.a., erlauben durchaus das Reiten
von dreijährigen Pferden, eine Helmpflicht ausser in den
English-Klassen besteht nicht. Bei der NRHA Germany haben die
Jugendlichen die Wahl, ob sie mit Helm oder Hut starten wollen.
Und: AQHA-Klassen (und
alle anderen) finden zu den Bedingungen z.B. des AQHA-Regelbuchs
statt, das Regelbuch der AQHA u.a. kann nicht "overruled"
werden durch die Bestimmungen eines anderen Verbandes, macht Lisa
Pond vom Show Department der AQHA ganz deutlich.
Sollten Ausschreibungen das anders formulieren und z.B. in AQHA-Klassen
den Start von dreijährigen Pferden verbieten wollen, droht
die Aberkennung der Anerkennung des AQHA-Turniers.
Damit wird deutlich - verbandsübergreifende Turniere mit
anerkannten Klassen von EWU und anderen Verbänden sind zwar
nicht verboten, aber unter den derzeitigen Rahmenbedingungen auch
nicht mehr möglich, was viele Turnierveranstalter nun vor
ernsthafte Schwierigkeiten stellt. Womit man wieder am Ausgangspunkt
ist, der außerordentlichen Mitgliederversammlung der NRHA
Ost.
Indes: An die eigenen Regelungen muss sich allerdings die EWU
selber noch gewöhnen: Auf dem Titelbild des kürzlich
erschienenen EWU Sportjahrbuchs 2016 ist eine LK 1B-Reiterin (Jugendliche)
auf der EWU German Open 2016 abgebildet, die nicht die gefordete
Kappe trägt, sondern klassisch einen Westernhut.
Und: Unklar ist, ob EWU-Richter in Zukunft auch noch die Karten
anderer Verbände besitzen dürfen, die nicht die Werte
der EWU vertreten.
Konsequent, schon zum Schutz der eigenen Richter, wäre das
schon.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne
weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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