Die EWU Deutschland weißt nochmals auf die von der Richterschaft
erarbeitete Definition eines geeigneten Beschlages hin:
„ In den Reining-Prüfungen
dürfen nur noch Pferde mit glatten, genagelten Hinterhufeisen
starten. Das Tragen von Hufschuhen ist in Reining Prüfungen
nur an den Vorderhufen erlaubt.“
Ein Beschlag für
Reining, JUPF RN, Suho und WCH mit glatten Hintereisen (Eisen
ohne Stollen oder Stifte) oder Sliding Eisen (Plates) werden dieser
Definition zufolge benötigt. Hufschuhe an den Hinterbeinen,
auch mit einem Eisen sind nicht erlaubt und führen zur Disqualifikation
des Teilnehmers.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Petra Roth-Leckebusch für den Bereich EWU.
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