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Das Sportgericht der Ersten Westernreiter Union Deutschland (EWU) verurteilt Claus Georgi wegen eines Verstoßes gegen die Rechtsordnung zu einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Bestraft wurde, dass im Equidenpass zweier Pferde Eintragungen erforderlicher Impfungen durch den Reiter und nicht vom Tierarzt vorgenommen wurden. Bei der Urteilsfindung wurde berücksichtigt, dass sich die EWU ein Mitverschulden zurechnen lassen muss, da die Meldestellen bei sehr genauem Hinsehen diesen Umstand hätten erkennen können.
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