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DQHA-Schiedsgericht: Ehemaliger DQHA-Vorstand um Hubertus Lüring wird nicht aus dem Verband ausgeschlossen
 
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Ein Ausschluß aus einem Verein ist die die schwerste Vereinsstrafe, die das Vereinsrecht vorsieht. Mit dieser Maßnahme befasste sich Anfang Dezember 2020 die Diszipliarkommission der DQHA, bestehend aus den damaligen DQHA-Vorständen Zuchtobmann, Sportobfrau und Futurity-Managerin, die ein offizielles Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen DQHA-Vorstand und dessen Zuchtleiterin eingeleitet hatten (siehe hier). Ein einmaliger Vorgang in der deutschen Geschichte der deutschen Westernverbände.



Hubertus Lüring, Markus Pfeifer, Markus Rensing, Michaela Kayser, Eva Gebhard und der ehemaligen Zuchtleiterin Britta Schielke wurde vorgeworfen, der DQHA einen "nicht wieder gut zu machenden finanziellen Schaden" sowie eine "beträchtliche Schädigung des Ansehens" zugefügt zu haben und zudem die "Arbeit der DQHA Gremien augenscheinlich durch Falschmeldungen und Anzeigen bei Behörden, zu unterminieren".

Auf Basis dieser Argumentation verurteilte die DQHA-Disziplinarkommission am 19. März 2021 einen Teil der sechs ehemaligen DQHA-Vorstandsmitglieder mit bis zu mehrjährigen Vereinsstrafen, wogegen diese Einspruch einlegten bei dem DQHA-Schiedsgericht, der höchsten ver
einsinternen Instanz der DQHA.

Nun hat das DQHA-Schiedsgericht seinen Urteilsspruch bekannt gegeben und die von der DQHA-Disziplarkommission ausgesprochenen Strafen gegen den ehemaligen DQHA-Vorstand aufgehoben.

Das Schiedsgericht bezeichnet darin den Bescheid der DQHA-Disziplinarkommission als "rechtswidrig". Die Kommission habe ihr Urteil "ohne nachgewiesene Tatsachen" gefällt, zudem seien die formalen Fristens seitens der Kommission nicht eingehalten worden. Aufgrund der Rechtswidrigkeit des Urteils der Disziplinarkommission entschied das DQHA-Schiedsgericht auch, daß die Kosten für dieses Verfahren von der DQHA zu tragen seien.

Update am 17. Juni 2021: "Formfehler im Verfahren: DQHA Schiedsgericht hebt Bescheide gegen ehemalige Vorstandsmitglieder auf"

Die DQHA regaiert heute mit einer Nachricht zu dem Entscheid des Schiedsgerichts mit dem Hinweis von DQHA Präsident Stephan Göb, "dass unsere Mitglieder die vollständigen und inhaltlich richtigen Informationen erhalten“ (siehe hier).

Schon die Einleitung ist bemerkenswert: "Wie bekannt, hatte die DQHA-Disziplinarkommission am 19. März 2021 einige der ehemaligen DQHA-Vorstandsmitglieder rund um den damaligen Präsidenten Hubertus Lüring mit Vereinsstrafen belegt", sagt die DQHA.
Nur: Die DQHA hat bis heute nie über dieses Verfahren informiert, sondern gibt wie seit einigen Monaten gewohnt nur auf öffentlichen Druck Informationen preis.

Dazu die inhaltlichen Fakten, die der DQHA-Präsident offensichtlich anders interpretiert:

DQHA: "Die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden von der Disziplinarkommission keineswegs aus dem Verein ausgeschlossen, sondern mit zum Teil mehrjährig ruhenden Mitgliedschaften bestraft."
Fakt: Der ursprüngliche Antrag, in folgedessen die Disziplinarkommission tätig wurde und wie von uns die Beschuldigten korrekt dargestellt mit mehrjährigen Vereinsstrafen belegte, lautete auf "Ausschluß des ehemaligen Vorstandes". Tatsache ist auch, daß die ausgesprochenen Vereinsstrafen von " zum Teil mehrjährig ruhenden Mitgliedschaften " in der Satzung der DQHA bis heute nicht in der Satzung wirksam verankert sind.

DQHA: "Das Schiedsgericht hat die Bescheide vor allem wegen Formfehlern im Verfahren aufgehoben."
Fakt: Das Urteil der Disziplinarkommission blieb auch auf Nachfrage (!) der Disziplinarkommission inhaltlich substanzlos:
"In der angefochtenen Entscheidung (-der Disziplinarkommission-, Hinweis der Red.) fehlt die Angabe, auf welche Tatsachen sie gestützt ist."
Dass zudem von der Kommission selber keine der Fristen und Vorgaben aus der DQHA-Schiedsordnung eingehalten wurde, führte darüber hinaus zu Formfehlern.

DQHA: "Entgegen anders lautender Meldung entstehen der DQHA keine Kosten, da das Schiedsgericht ehrenamtlich arbeitet bzw. keine Kosten erhoben hat. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung der betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder müssen jeweils von ihnen selbst übernommen werden."
Fakt: Bereits der Betreff des Bescheides des Schiedsgerichtes heisst: "Die Kosten des Vereins trägt der Verein", lediglich die eigenen Anwaltskosten tragen die Betroffenen selber.



Überrascht darf man sein, wieso der DQHA-Präsident nur reaktiv den o.g. Bescheid so interpretiert, daß " vor allem wegen Formfehlern" das Verfahren eingestellt werden musste.
Offensichtlich ist da weiter eine politische Nähe zu den Kollegen aus dem ehemaligen DQHA-Vorstand zu erkennen, trotz der von den Mitgliedern eingeforderten Aufarbeitungen aus der Mitgliederversammlung vom 24. April 2021.

 



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