Nun hat
das DQHA-Schiedsgericht seinen Urteilsspruch bekannt gegeben und
die von der DQHA-Disziplarkommission ausgesprochenen Strafen gegen
den ehemaligen DQHA-Vorstand aufgehoben.
Das Schiedsgericht
bezeichnet darin den Bescheid der DQHA-Disziplinarkommission als
"rechtswidrig". Die Kommission habe ihr Urteil "ohne
nachgewiesene Tatsachen" gefällt, zudem seien die formalen
Fristens seitens der Kommission nicht eingehalten worden. Aufgrund
der Rechtswidrigkeit des Urteils der Disziplinarkommission entschied
das DQHA-Schiedsgericht auch, daß die Kosten für dieses
Verfahren von der DQHA zu tragen seien.
Update
am 17. Juni 2021: "Formfehler im Verfahren: DQHA Schiedsgericht
hebt Bescheide gegen ehemalige Vorstandsmitglieder auf"
Die DQHA regaiert heute mit einer Nachricht zu dem Entscheid des
Schiedsgerichts mit dem Hinweis von DQHA Präsident Stephan Göb,
"dass unsere Mitglieder die vollständigen und inhaltlich
richtigen Informationen erhalten“ (siehe
hier).
Schon die Einleitung ist bemerkenswert: "Wie bekannt, hatte
die DQHA-Disziplinarkommission am 19. März 2021 einige der ehemaligen
DQHA-Vorstandsmitglieder rund um den damaligen Präsidenten Hubertus
Lüring mit Vereinsstrafen belegt", sagt die DQHA.
Nur: Die DQHA hat bis heute nie über dieses Verfahren informiert,
sondern gibt wie seit einigen Monaten gewohnt nur auf öffentlichen
Druck Informationen preis.
Dazu die inhaltlichen Fakten, die der DQHA-Präsident offensichtlich
anders interpretiert:
DQHA: "Die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden von der
Disziplinarkommission keineswegs aus dem Verein ausgeschlossen,
sondern mit zum Teil mehrjährig ruhenden Mitgliedschaften bestraft."
Fakt: Der ursprüngliche Antrag, in folgedessen die
Disziplinarkommission tätig wurde und wie von uns die Beschuldigten
korrekt dargestellt mit mehrjährigen Vereinsstrafen belegte,
lautete auf "Ausschluß des ehemaligen Vorstandes".
Tatsache ist auch, daß die ausgesprochenen Vereinsstrafen
von " zum Teil mehrjährig ruhenden Mitgliedschaften "
in der Satzung der DQHA bis heute nicht in der Satzung wirksam
verankert sind.
DQHA:
"Das Schiedsgericht hat die Bescheide vor allem wegen Formfehlern
im Verfahren aufgehoben."
Fakt: Das Urteil der Disziplinarkommission blieb auch auf
Nachfrage (!) der Disziplinarkommission inhaltlich substanzlos:
"In der angefochtenen Entscheidung (-der Disziplinarkommission-,
Hinweis der Red.) fehlt die Angabe, auf welche Tatsachen sie gestützt
ist."
Dass zudem von der Kommission selber keine der Fristen und Vorgaben
aus der DQHA-Schiedsordnung eingehalten wurde, führte darüber
hinaus zu Formfehlern.
DQHA:
"Entgegen anders lautender Meldung entstehen der DQHA keine
Kosten, da das Schiedsgericht ehrenamtlich arbeitet bzw. keine
Kosten erhoben hat. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung der
betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder müssen jeweils von
ihnen selbst übernommen werden."
Fakt: Bereits der Betreff des Bescheides des Schiedsgerichtes
heisst: "Die Kosten des Vereins trägt der Verein",
lediglich die eigenen Anwaltskosten tragen die Betroffenen selber.
Überrascht darf man sein, wieso der DQHA-Präsident nur
reaktiv den o.g. Bescheid so interpretiert, daß " vor
allem wegen Formfehlern" das Verfahren eingestellt werden
musste.
Offensichtlich ist da weiter eine politische Nähe zu den
Kollegen aus dem ehemaligen DQHA-Vorstand zu erkennen, trotz der
von den Mitgliedern eingeforderten Aufarbeitungen aus der Mitgliederversammlung
vom 24. April 2021.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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