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Auch wenn derzeit die Turniersaison brach liegt und nur in homöopathischer Dosierung stattfindet - neben den aktuellen Maßnahmen zur Covid 19-Eindämmung
müssen sich die Turniervaranstalter ab sofort mit einer weiteren Änderung der Viehverkehrsverordnung auseinandersetzen, die bereits seit dem 10. April 2020 wirksam ist.
Laut Verordnung werden Veranstalter von überregionalen Veranstaltungen, bei welchen Pferde verschiedener Bestände zusammenkommen, jetzt zur Führung eines Registers verpflichtet, welches die nachfolgend aufgeführten Daten enthält:
- Name des Einhufers,
- Nummer des Transponders,
- Name und Anschrift des Halters,
- Standort der Haltung nach Viehverkehrsverordnung.
Kann ein Veranstalter das Register auf Verlangen der zuständigen Behörde nicht vorlegen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes.
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