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In diesem Treffen, dessen Protokoll vom BMEL w!.com vorliegt, stellt Dr. Alf-Eckbert Füssel fest, dass "eine Einigung zwischen AQHA und DQHA am ehesten herbeigeführt werden könne", "wenn wenn die DQHA erkläre, ihr Zuchtprogramm sei ein Filialzuchtbuch und einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellt".
Dieser Statuswechsel könne sogar dadurch begründet werden mit der im Jahr 2018 "erfolgten Listung der AQHA gemäß Artikel 34 der Tierzuchtverordnung".
Zudem läge es nun einzig und alleine an den Züchtern der DQHA, festzulegen, "ob
- entweder die gezüchtete Rasse das "American Quarter Horse“ ist, dann solle die DQHA ihr Zuchtprogramm entsprechend zu einem Filialzuchtbuch (FZB) ändern,
- oder sie eine neue Rasse züchten wollen. Dann könne der Status als UZB aufrechterhalten werden, aber es müsse auch die Rassebezeichnung geändert werden."
Protokolliert ist auch, dass der DQHA-Vorstand daraufhin zusagte, Anfang März "die Frage mit ihren Züchtern zu besprechen und sich für eine der o.g. Alternativen zu entscheiden".
Weiterhin diskutiert wurden Tierzuchtbescheinigungen im Zusammenhang mit den AQHA Certificates of Registration sowie die Vereinbarung zur Datenübermittlung zwischen DQHA und AQHA. "Die AQHA signalisierte zu den in Frage kommenden Punkten Bereitschaft zu einem Entgegenkommen", heisst es.
Das ist das gesamte Protokoll vom 27. Januar 2020
Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch ?
Die Bedeutung des Ursprungszuchtbuches, das in einem EU-Land oder
in einem Drittstaat wie den USA geführt werden kann, ist nicht
zu unterschätzen:
Der Zuchtverband, der das Ursprungszuchtbuch führt, legt die Zuchtgrundsätze
dieser Rasse fest und beaufsichtigt und bewahrt sie-
das geschieht für Quarter Horses nach der Interpretation und dem
Selbstbild der DQHA seit 2013 in Aschaffenburg, nicht in Amarillo
(mehr
dazu hier).
Alle anderen Züchtervereinigungen führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“.
Sie müssen die Grundsätze des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und
einhalten. Ein direktes Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches
haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht.
Andererseits müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung
von der Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt
anerkannt werden. Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms
sind also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt.
Es besteht mit der EU-Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel
dann für ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zur
Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Linearen Beschreibungen
etc., falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben
sind.
Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme:
Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher
(Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten.
Also zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten,
in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene
merkmalsbezogene Leistungen erreichen, ein Ausschluss von Zuchtpferden
ist nicht erlaubt.
Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche Klassen in seiner Hauptabteilung
vorsehen, die eine Eintragung bzw. Übernahme aller Zuchtpferde
aus einem Ursprungszuchtbuch und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden
erlaubt.
Mehr dazu
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Zucht in Europa: Was die Erweiterung des Tätigkeitsbereiches für einen Zuchtverband bedeutet
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Quarter Horse-Zucht: AQHA trifft sich mit der Europäischen Kommission / Ursprungszuchtbuch liegt in USA
Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch?
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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