|
Import von Zuchttieren und der Export von Zuchtmaterial wird im Sinne dieser gesetzlichen Verpflichtungen zwingend geregelt bzw. durch AQHA Austria als Zuchtverband ebenfalls ermöglicht
Weiters sind Steuerersparnisse für den Regelzollsatz beim Import von Zuchttieren schlagend.
Zusammenfassend einige wichtige Informationen zu diesem Thema:
Der Import von Pferden und Zuchtmaterial nach Österreich (EU) mit Entfall des Regelzollsatzes ist
möglich, wenn AQHA Austria, dem Zuchtpferd den „Antrag auf Befreiung von Regelzollsätzen beim Import von reinrassigen Zuchttieren“ mit Aufnahme und Bestätigung in das Zuchtbuch ausstellt.?? Wir sprechen hier aktuell von einer Ersparnis i.H.v. 10,5%, berechnet vom Kaufpreis zzgl. Nebenkosten
(Transport u.ä).
Der Antrag ist bis spätestens 90 Tage nach der Einfuhr des Pferdes an die Zollbehörde einzureichen, welche dann den genannten Regelzollsatz refundiert.
Das Formular erhaltet ihr in der Regel vom Importeur/Spediteur und übermittelt es uns zur Bestätigung.
Bei einem Kaufpreis von beispielhaft 10.000 € sind dies bereits stattliche 1.050 €! Nutzt diese Möglichkeit, wir beraten euch.
Wenn der Import aus einem Drittland (USA) erfolgt, hat das Exportland eine entsprechende Zuchtbescheinigung „Zootechnical Certificate“ auszustellen.
Diese Bescheinigung kann bei AQHA USA per E-Mail via export@aqha.org, oder über AQHA Austria für Mitglieder angefordert werden.
Die Anfrage muss den Namen des Zuchttieres, die Registriernummer, sowie eine Angabe darüber enthalten, ob es sich um eine Samen- oder Zuchttiersendung handelt und den Namen der Person, die die Tierzuchtbescheinigungen benötigt.
AQHA bestätigt per E-Mail die Gültigkeit der Angaben der
Registrierung, zum Gentest und den Stammbaum über vier Generationen.
“Alle in die EU eingeführten Tiere, die nicht den Bestimmungen der VO (EU) 2016/1012 entsprechen,
du¨rfen innerhalb der EU nicht als Zuchttiere gehandelt werden.
Nur für die, in die Union eingefu¨hrten Zuchttiere, welche die Anforderungen bezu¨glich Einfuhr in die EU erfu¨llen, kommt der Regelzollsatz fu¨r reinrassige Zuchttiere gema¨ß VO (EWG) 2658/87 zur Anwendung.
Der Versand von Samen (Frisch/Kühl/Gefrier), Eizellen und Embryonen aus Österreich in das Ausland ist mit Vorlage der entsprechenden Tierzuchtbescheinigung durch AQHA Austria erlaubt.
Ohne anerkannte Tierzuchtorganisation ist der Handel mit Zuchtmaterial reinrassiger Equiden ins Ausland ab heuer nicht mehr möglich, bzw. drohen Strafen/Anzeigen vom Empfängerland.
Die Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial von Hengsten gilt pro empfangende Deckstation ein Jahr lang.
Die das Zuchtmaterial begleitenden Tierzuchtbescheinigungen fu¨r Zuchtmaterial mu¨ssen dem jeweiligen Muster entsprechen. Die Muster fu¨r Drittlandimporte sind in der DVO (EU) 2017/717 festgelegt.
Zuchtmaterial ohne entsprechende Tierzuchtbescheinigung darf nicht zur weiteren Verwendung
(Besamung, Embryotransfer) abgegeben werden (Ordnungswidrigkeit).
"Der Zuchtmaterialbetrieb, welcher Zuchtmaterial in Empfang nimmt, ist verpflichtet zu u¨berpru¨fen, ob das
Zuchtmaterial den gesetzlichen Anforderungen entspricht.”
Bei Anfragen zu den genannten Zuchtformularen wendet ihr euch bitte an unser Büro Zuchtabwicklungen
Anita Reichl zuchtbuch@aqha.at +43 660 665 01 74.
Alle anderen Mitglieder- und paperwork Themen wie üblich bitte an unser
Sekretariat Patrizia Melcher
service@aqha.at +43 699 11 550 959.
Gerne könnt ihr auch mich oder den Zuchtverantwortlichen zu allen Infos zu diesen Themenbereichen unter
+43 664 313 20 13 saadi@aqha.at kontaktieren.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
Fügen
Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
|