Die AQHA hat mit den Regeländerungen zur Saison 2015 einiges
verändert (mehr
dazu hier), unter anderem auch das Turnierreiten für
nicht-berufliche Reiter, die ohne Trauschein in einer anerkannten
häuslichen Partnerschaft leben. Diese gelten im AQHA-Regelwerk
nun als "direkte Familie", somit können die (gleichgeschlechtlichen)
Partner jeweils das Pferd/ die Pferde ihres Partners in den regulären
Amateurklassen vorstellen, teilt der Sportausschuss mit.
Bislang konnten nur Novice- und Open-Klassen genannt werden.
Der Nachweis der gesetzlich anerkannten bzw. eingetragenen Partnerschaft
kann denkbar einfach erbracht werden, indem der Nennung für
ein AQHA-Turnier jeweils eine Kopie der Personalausweise beider
Partner beigelegt wird, auf dem dieselbe Meldeadresse dokumentiert
ist.
Wichtiger Hinweis: Schwärzen Sie die sechsstellige CAN-Nummer
(Beispiel: 938568) auf der Vorderseite des (neuen) Personalausweises!
Diese dient dazu, Meldestellen-, Polizei- und Grenzschutzbeamten
den Zugriff auf die Daten im Ausweis zu ermöglichen.