wittelsbuerger.com - Europas erste Adresse für den Westernreitsport  
DQHA Q12 - Dopingfall: Verhandlung am 30. Januar am Amtsgericht Aschaffenburg
 
Quarter Horse — Nachrichten
Besucher online
Unsere Foren: Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit!
Foren
Übersicht
Quarter Horse-
Forum
Diskussionsforum
 
Mehr
Quarter Horses
zum Verkauf
Quarter Horse-
Papierservices
Quarter Horse-
Pedigrees
 
Navigation

zurück
 
Diese Seite ausdrucken
Diese Seite
zu den Favoriten
Diese Seite
als Startseite
 
 
 
Kontakt & Feedback
Kontakt &
Feedback


Sitemap & Suchfunktion
Sitemap &
Suchfunktion


zur Startseite

zurück zur




Promotion

Wie wittelsbuerger.com bereits vor einem Jahr berichtete, ist die DQHA-Hauptschau 2012, die Q12 in Aachen, bislang noch nicht abgeschlossen, denn bis zum heutigen Tage steht der endgültige Sieger der W. Pleasure Futurity nicht fest und Gewinngelder wurden nicht ausbezahlt.

Der zunächst ermittelte Sieger "Madame Machine" wurde nachträglich disqualifiziert, als das Ergebnis der A-Probe vom Labor als positiv gemeldet wurde. Der Haken: Dem Labor lag lediglich eine gültige A-Probe vor, die B-Probe (Urin) fehlte, zudem waren die Blutproben (A + B) unversiegelt. Damit fehlte jede Möglichkeit, sich durch eine negative B-Probe zu entlasten.

Aufgrund dieser Tatsache und weiterer Verfahrensfehler setzten sich die Besitzer von "Madame Machine" gegen die Disqualifikation juristisch zur Wehr:
Am 30. Januar 2014 wird ab 13 Uhr vor dem Amtsgericht Aschaffenburg in dieser Sache verhandelt.



Größere Kartenansicht


18. März: Medikationsverfahren gegen Isabell Werth eingestellt

Warendorf (fn-press). Das Große Schiedsgericht (1. Senat) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat das Verfahren gegen Dressurreiterin Isabell Werth wegen verbotener Medikation des Pferdes El Santo eingestellt.

Das Große Schiedsgericht begründet dies mit Paragraph 927a der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), wonach das Schiedsgericht ein Verfahren „bei leichteren Verstößen“ mit Zustimmung des Beschuldigten einstellen kann. Für diesen legte das Schiedsgericht zugrunde, dass die im Urin des Pferdes El Santo nachgewiesene Menge des Medikaments Cimetidin nach einem weiteren eingeholten Sachverständigengutachten keine medikamentöse Wirkung gehabt habe. Zudem sei der Einsatz von Cimetidin im internationalen Turniersport erlaubt.

Das Große Schiedsgericht teilt damit die Auffassung der Disziplinarkommission in erster Instanz, dass überhaupt ein Verstoß gegen die Anti-Doping und Medikamenten-Kontrollregeln (ADMR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vorlegen hatte, stufte diesen aber als leichteren Verstoß ein.

FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau sagte: „Es ist gut, dass das Verfahren innerhalb unseres Verbandsrechtssystems zum Abschluss gekommen ist und der Sport jetzt wieder in den Vordergrund rücken kann.“

Isabell Werth muss die Kosten des Verfahrens tragen und eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro an das Deutsche Kuratorium für Therapeutisches Reiten zahlen.


30. Januar: Verhandlung wird vertagt

Mit knapp einstündiger Verspätung begann am Amtsgericht Aschaffenburg die Verhandlung, zu der u.a. DQHA-Präsident Lüring und Vize Stedronsky angereist waren. Ergebnis: Die Verhndlung wird vertagt, zunächst werden die Blutproben von einem anderen, unabhängigen Labor überprüft.


29. Januar 2014: Was Silbermedalliengewinner El Santo und Futuritysiegerin Madame Machine gemeinsam haben


In vielen Punkten ähnelt das Verfahren Göschl gegen DQHA dem Verfahren, das Deutschlands erfolgreichste Dressurreiterin, Isabell Werth, derzeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) führt, wie DER SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Vor anderthalb Jahren, im Juni 2012, wurde ihr Erfolgspferd „El Santo“ auf einem Turnier positiv auf das Präparat Cimetedin getestet, das Tierärzte gegen Magenschmerzen geben. Auch bei der Quarter Horse-Stute „Madame Machine“ wurden Spuren dieses Präparats gefunden, das ausschließlich in Deutschland, aber nicht im internationalen Pferdesport unter „Verbotene Medikation“ fällt.

Ausgewertet hat den Test das Kölner „Institut für Biochemie“ , auf Basis dieses Ergebnisses sperrte die FN die Olympiasiegerin und mehrfache Weltmeisterin Werth für sechs Monate und verurteilte sie zudem zu einer Geldstrafe von 2.000 EUR.

„Der Fall könne dem Verband noch jede Menge Ärger bereiten“, urteilt DER SPIEGEL, denn es gibt erhebliche Zweifel, sowohl an der Unvoreingenommenheit der Verbandsfunktionäre sowie an der notwendigen Sorgfalt, mit der die Proben behandelt und ausgewertet wurden,

Und so hat Isabell Werth , ebenso wie Fam. Göschl im Fall DQHA vs. Madame Machine, Einspruch gegen Entscheidung des Verbandes eingelegt, bei dessen Verhandlung nun eklatante Verfahrensfehler offenbar werden.

Im Fall Werth wurden die Urinproben in einem privaten PKW zum Labor nach Köln gebracht, nachdem sie zuvor in einem allgemein zugänglichen Ort gelagert wurden.

Das erscheint im Vergleich zu den Verfahrensfehlern im Fall Göschl gradezu wie eine Lappalie – die DQHA hat nach der Q12 dem Kölner Labor lediglich eine Urinprobe und unversiegelte Blutproben geschickt. Eine Öffnung der B-Probe war so erst gar nicht möglich, der Familie Göschl somit jegliche Möglichkeit des Unschuldsbeweises verwehrt. Indes, über derartige Schlampereien gingen FN wie DQHA einfach hinweg.

Aber auch an der Qualität des Kölner Labors gebe es inzwischen in der Pferdebranche ernsthafte Bedenken, berichtet DER SPIEGEL weiter. Isabell Werth sandte zwei gestellte Urinproben zur Untersuchung ein, die beide mit den Schmerzmittel Phenylbutazon und Cimetidin versetzt waren.

Ergebnis: In einer Probe fanden die Kölner Forscher lediglich Phenylbutazon, in der anderen nur Cimetidin, in keiner der beiden Proben aber beide enthaltenen Substanzen.

„Die FN ahnt wohl, daß der Fall Werth noch unangenehm werden kann“, schließt DER SPIEGEL seinen Bericht ab, der Verband wollte die Angelegenheit bereits mit einem Gnadengesuch abschließen, das Isabell Werth allerdings ausgeschlagen habe: „ich kämpfe bis zum Ende um meine Ehre als saubere Sportlerin“.

Auch die DQHA soll im Sommer letzten Jahres versucht haben, mit der Zahlung des Preisgeldes von 10.000 EUR die Angelegenheit zu beenden. Erfolglos, die Sache wird morgen am Amtsgericht Aschaffenburg verhandelt.



25. Juli 2013: Will die DQHA die Angelegenheit ad acta legen?

Ein im Sommer von der DQHA angestrebter, aussergerichtlicher Vergleich, verlief ofenbar ergebnislos. Demnach sollten sowohl "Madame Machine" als auch für der nach der Disqualifikation nachgerückte"Hot Lil Machine" jeweils die Siegprämie von jeweils 10.000 EUR erhalten.



Bild: Wird es für die Q12 W. Pleasure Futurity zwei Gewinner-Schecks geben?


07. Februar 2013: Hat die Disqualifikation von "Madame Machine" ein juristisches Nachspiel?

Die Disqualifikation von "Madame Machine" und Aberkennung der Q12-Titel und Preisgelder aufgrund unerlaubter Medikation (mehr dazu hier) könnten wohlmöglich ein juristisches Nachspiel haben. Die Besitzer des Pferdes, Familie Göschl aus Österreich, wirft der DQHA nun vor, diese Sanktionen auf Basis eines ungültigen Medikationstests vorgenommen zu haben und darüber erst zwei Monate später informiert worden zu sein:



Wie bereits dem am 21. November 2012 vorliegenden Analyseergebnis des Institut für Biochemie in Köln zu entnehmen war, wurde von der DQHA lediglich eine gültige A-Probe eingesendet. Eine B-Probe (Urin) wurde gar nicht versendet, zudem waren die Blutproben (A + B) unversiegelt.

Die in den Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln der FN (ADMR) vorgeschriebenen Standards verlangen allerdings die Einsendung von "fest verschlossenen" A- und B-Proben. Zudem muss im Falle eines positiven Ergebnisses der A-Probe eine erste Überprüfung erfolgen, ob "eine offensichtliche Abweichung von den Standards für Medikationskontrollen" vorliegt (7.1.11), welche die Richtigkeit des Analyseergebnisses infrage stellt.
Eine Analyse der B-Probe, die vom Betroffenen oder vom Verband selber in Auftrag gegeben werden kann, führt bei negativem Ergebnis zur Annullierung einer positiven A-Probe.

Auch durch die darauf folgende Informationspolitik der DQHA fühlt sich Familie Göschl "arglistig getäuscht", die "Transparenz und Fairness gegenüber Betroffenen" vermissen lasse:
Erst drei Wochen nach Bekanntwerden der Laborergebnisse sei man durch die DQHA informiert worden, das Ergebnis selber habe man sogar erst zwei Monate später erhalten. Da erst sei klar geworden, daß es massive Verfahrensfehler gegeben habe.
Für Familie Göschl erhebt sich so der Eindruck, man habe ihnen gegenüber bewusst die Ergebnisse und mögliche Konsequenzen verschwiegen, um Einspruchsfristen aufgrund der im Laborbericht erwähnten Fehler (keine B-Probe, unversiegelte Blutproben) verstreichen lassen zu können.
Familie Göschl will nun juristisch klären lassen, ob solche Verfahrensfehler zur Annullierung der Ergebnisse führen können.

Bei der FN habe die Erfahrung aus den vergangenen 14 Jahren allerdinsg gezeigt, daß bei rd. 15.000 genommenen Proben nur zweimal die B-Analysen die A-Analysen nicht bestätigen konnten. Daher ist man dort schon der Ansicht, daß aufgrund der qualitativ gut gestalteten Abläufe und Vorgaben innerhalb der akkreditierten Labors eine B-Analyse eigentlich nicht mehr erforderlich ist.

Nach allen wittelsbuerger.com vorliegenden Unterlagen ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:


27. Oktober 2012:
Auf der Q12 werden Madame Machine im Rahmen der Wettkampfkontrolle sowohl Urin- wie auch Blutproben entnommen und an das Institut für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln geschickt

20. November 2012:
Das Institut (Prof. Dr. W. Schänzer) sendet den Analysenbericht an die DQHA-Geschäftsstelle.
Darin ist vermerkt, dass abweichende Substanzen (Diclofenac und Cimetidin) gefunden worden sind. Beides sind laut Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), kurz ADMR, im Wettkampf verbotene Substanzen, also unerlaubte Medikation.
Zudem weist das Labor darauf hin, daß keine B-Probe vorhanden ist und die Blutproben (A + B) unversiegelt gesendet wurden.

21. November 2012:
Das Schreiben des Instituts geht bei der DQHA-Geschäftsstelle ein.

8. Dezember 2012:
Zweieinhalb Woche nach Eingang der Analyseergebnisse, am Smastag, den 8. Dezember, verfasst DQHA-Präsident Hubertus Lüring ein Schreiben an die Besitzer "Göschel", in der er über das Ergebnis des Tests informiert und um eine Stellungnahme innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens an seine Privatadresse in Nordkirchen bittet. Ein Hinweis auf das Recht zur Öffnung der B-Probe lt. ADMR 7.1.11 erfolgt ebenso wenig wie die Darstellung möglicher Konsequenzen (Disqualifikation).

12. Dezember 2012:
Das Schreiben von DQHA-Präsident Hubertus Lüring geht bei Familie Göschl in Österreich ein

18. Dezember 2012:
Familie Göschl nimmt innerhalb der gesetzten Frist Stellung zu dem Schreiben und räumt ein, daß die gefunden Substanzen aufgrund von beendeten Therapien nur noch als "vernachlässige Restwerte" vorhanden sein könnten.
Sie weist darauf hin, dass die sogar von der FN empfohlenen Karenzzeiten mehr als eingehalten wurden.

29. Dezember 2012:
DQHA-Präsident Hubertus Lüring informiert Familie Göschl vorab über die Pressemitteilung "Die „Nulltoleranz“ als Regel trifft einen Starter auf der „Q 12“".

31. Dezember 2012:
Nach einem Telefonat beantragt Familie Göschl die Analyse der B-Probe per Email an die DQHA.

2. Januar 2013:
DQHA-Präsident Hubertus Lüring veröffentlicht auf der DQHA-Website, dass Madame Machine alle Q12-Erfolge aberkannt werden. Zwar habe es keinen Hinweis auf die Anwendung gegeben, aber "die „Nulltoleranz“ als Regel" habe einen Starter getroffen.

4. Januar 2013:
DQHA-Präsident Hubertus Lüring informiert nun Familie Göschl über die "Beschlußfassung des geschäftsführenden Vorstandes", den man zwei Tage vorher aus dem Internet entnehmen konnte und weist auf die "Nulltoleranz" hin.
Man könne "allein das Ergebnis der A-Probe zur Bewertung des Sachverhaltes zugrunde legen", da Familie Göschl es versäumt habe, eine Analyse der B-Probe innerhalb der Frist von einer Woche nach Benachrichtigung durch die DQHA, also bis zum 19. Dezember 2012, zu beantragen.
Die EMail vom 31. Dezember 2012 sei "abschlägig zu bescheiden".

8. Januar 2013:
Familie Göschl beantragt per Email an Hubertus Lüring die Zusendung des Laborbefundes der A-Probe und erhebt offiziell Einspruch gegen die Beschlussfassungen vom 04.01.2013. Zudem stellt sie den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

17. Januar 2013
Nach Erhalt des Laborbefundes erhält Familie Göschl zum ersten Mal Kenntnis davon, daß die B-Probe nicht vorhanden ist und beide Blutproben unversiegelt waren.
Seit der Zusendung des Analysenberichts an die DQHa sind zwei Monate vergangen.

22. Januar 2013
Die DQHA wird nun durch die juristische Vertretung von Familie Göschl aufgefordert, der Form halber die Analyse der B-Probe durchzuführen, die aufgrund des Fehlens nicht möglich ist.
Zudem wird eine Korrektur der Beschlußfassung in einem Berufungsverfahren und die Zuerkennung der Titel und Auszahlung des Preisgeldes gefordert, andernfalls wolle man diese Ansprüche juristisch geltend machen.
Eine Fristsetzung bis zum 25. Januar 2013 hat die DQHA verstreichen lassen.



Mehr dazu

Unerlaubte Medikation: Bleiben die Vorfälle auf der Quarter Horse-Europameisterschaft und der DQHA Futurity ohne weitere Folgen?
2012: Madame Machine werden alle Q12-Erfolge aberkannt
Dopingfälle: Madame Machine und Wisely Victourios werden die EM-Titel entzogen





Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
Zum wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.


Fügen Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!


Quellewittelsbuerger.com



Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Westernreiten in unserem Panorama-Forum
Reden Sie mit in unserem Diskussionsforum
Alle Begriffe des Westernreitens lesen Sie hier nach
Schlagen Sie nach - bei Wikipedia in über 100 Sprachen
Fremdwörter schnell erklärt - das Wörterbuch bei leo.org
 
Sie wollen mehr zum Thema wissen? Hier finden Sie
Informationen zum VereinInformationen zur RasseInformationen zum Westernreiten

Drei unserer Auktionsangebote rund ums Westernreiten

 

 


Impressum© by wittelsbuerger.com / Disclaimer
Promotion