Die American Quarter Horse Assn. (AQHA) macht ab der Decksaison 2015 den Erbkrankheiten-Gentest (HYPP, PSSM, MH, GBED und HERDA) für alle Deckhengste zur Pflicht (w!.com vom 19.03.13). Ein gültiger Test ist auch Voraussetzung für die Ausstellung von AQHA-Papieren für die Nachkommen. Allerdings ist die Eintragung unabhängig vom Ergebnis des Testes!
Hinsichtlich der AQHA Eintragungsfähigkeit von Nachkommen nicht gen-getester Hengste bzw. aus historisch lagerndem Gefriersamen ist Gefriersamen ist für Gentests als Testmaterial geeignet. Damit ist eine Durchführung und somit folgender Eintrag bei AQHA USA durchführbar und damit die Registrierung gewährleistet.
Aufgrund von zahlreichen Anfragen der Züchter, ob die von europäischen Laboren (z.B. Laboklin) gemachten Tests durch die AQHA anerkannt würden, gibt es nun folgendes Statement der AQHA:
"Die AQHA wird Ergebnisse der Panel Tests akzeptieren, die von anderen Laboren vor dem 31. Oktober 2013 gemacht wurden, solange das Unternehmen dazu berechtigt ist, diesen Test zu machen.
Diese Testergebnisse werden mit einem Vermerk versehen.
Jeder Test, der nach dem 31. Oktober 2013 von einem fremden Labor durchgeführt wurde, muss bei der AQHA beantragt und noch einmal durchgeführt werden. Für die Tests, die vor dem 1. November 2013 gemacht wurden, wird eine Kopie des Lizenzvertrags des Unternehmen benötigt, die bestätigt, dass das Unternehmen dazu berechtigt ist, den jeweiligen Test, im Idealfall alle fünf Tests (PSSM, HYPP, HERDA, GBED, MH) durchzuführen.
Häufig wird auch die Frage gestellt, ob denn nicht ein vergünstigter „Panel-Test“ (z.B. ohne PSSM) angeboten werden kann, wenn der PSSM Test schon vor dem 31. Oktober 2013 durchgeführt wurde und anerkannt werden kann.
Da die Einzeltests wesentlich teurer sind als der gesamte Panel- Test, wird hier empfohlen, sich für den umfangreicheren Paneltest zu entscheiden, weil es somit trotz der event. Doppeltestung auf (in diesem Fall) PSSM, die finanziell günstigere Variante ist.
Gen- bzw. Paneltests von American Quarter Horse Deckhengsten müssen also über die AQHA laufen. Damit wird neben einem relativ günstigen Preis auch sichergestellt, dass die Testergebnisse mit der DNA verglichen werden können, um auch einen Identitätsabgleich zu haben. Zum Anderen erhofft man sich dadurch auf absehbare Zeit Auswertungen erstellen zu können, ob sich bestimmte Gendefekte auf bestimmte Blutlinien zurückführen lassen.
Um diesen DNA-Test durchzuführen, benötigt das Labor eine Haarprobe
(ca. 50 Haare aus Mähne/ Schweif mit Wurzel), die auf ein individualisiertes
Test-Kit (inkl. Name/ AQHA-Registriernummer des Pferdes) aufgeklebt
wird.
Da die AQHA auch weiterhin ausschließlcih das Labor der University
of California, Davis, akzeptiert, muss dieser Test auch durchgeführt
werden, wenn bereits Ergebnisse anderer Labors (laboklin, certagen)
vorliegen.