Ein wichtiges Datum für alle Hengstbesitzer rückt näher: Bis zum 30. November benötigen alle amerikanischen Zuchtverbände den Deckbericht für die laufende Saison. Darin werden die Namen und Deckdaten der belegten Stuten aufgeführt, auf deren basis später die Papiere für die daraus resultierenden Fohlen beantragt werden. Verpasst man den Abgabetermin, sind die Gebühren für die Deckberichte deutlich höher.
Alle Quarter Horse-Hengste im Deckeinsatz benötigen ab 2015 den
Erbkrankheiten-Paneltest aus den USA
Die American Quarter Horse Assn. (AQHA) macht ab der Decksaison
2015 den Erbkrankheiten-Gentest (HYPP, PSSM, MH, GBED und HERDA)
für alle Deckhengste zur Pflicht (w!.com
vom 19.03.13). Ein gültiger Test ist auch Voraussetzung für
die Ausstellung von AQHA-Papieren für die Nachkommen. Allerdings
ist die Eintragung unabhängig vom Ergebnis des Testes!
Hinsichtlich der AQHA Eintragungsfähigkeit von Nachkommen nicht
gen-getester Hengste bzw. aus historisch lagerndem Gefriersamen
ist Gefriersamen ist für Gentests als Testmaterial geeignet. Damit
ist eine Durchführung und somit folgender Eintrag bei AQHA USA durchführbar
und damit die Registrierung gewährleistet.
Um diesen DNA-Test durchzuführen, benötigt das Labor eine Haarprobe
(ca. 50 Haare aus Mähne/ Schweif mit Wurzel), die auf ein individualisiertes
Test-Kit (inkl. Name/ AQHA-Registriernummer des Pferdes) aufgeklebt
wird.
Da die AQHA auch weiterhin ausschließlcih das Labor der University
of California, Davis, akzeptiert, muss dieser Test auch durchgeführt
werden, wenn bereits Ergebnisse anderer Labors (laboklin, certagen)
vorliegen.