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Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 ordnungsgemäß identifiziert wurden - das heißt einen korrekten Equidenpass ausgestellt in
Heftformat besitzen - gelten auch weiterhin ohne Chip als konform identifiziert.
Bei Fohlen, die nach dem 30. Juni 2009 geboren wurden gilt grundsätzlich die Regel, dass diese bis zum 31. Dezember ihres
Geburtsjahrganges oder innerhalb der ersten sechs Lebensmonate - je nachdem, welche Frist später abläuft – mittels Chip und
Equidenpass zu identifizieren sind.
Eine Ausnahmeregelung besteht für Schlachtequiden, die mit weniger als 12 Monaten in Luxemburg geschlachtet werden.
Hier besteht lediglich eine Kennzeichnungspflicht mittels „Identifizierungsschein“: dessen Gültigkeit läuft nach Erreichen eines
Alters von 12 Monaten ab.
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Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA. Zum
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