Die Deutsche
Quarter Horse Association (DQHA) hat auf der DQHA-Convention am
27. Februar 2010 ihre Entwürfe zum "DQHA Futurity / Maturity Handbuch"
und zum "DQHA Regionenfuturity Handbuch" vorgestellt. Diese Entwürfe
sollen am 18. April auf der Jahreshauptversammlung in Hanau zur
Abstimmung kommen, vorher sind sie auch Thema auf der Regionalgruppentagung
bei Wenden an diesem Samstag (mehr
dazu hier).
Update: 18. März 2010
Nach der Kommentierung der ersten Entwürfe (siehe unten)
stellt die DQHA nun unwesentlich modifizierte Vorschläge
zur Diskussion.
Diese können Sie hier nachlesen, Änderungswünsche
sind nun nach Ablauf der Frist am heutigen 18. März aber
nicht mehr möglich.
Durch eine Annahme einer entsprechenden Satzungsänderung
(mehr dazu hier) würden
die Mitglieder zudem in Zukunft "entmündigt" werden,
da Änderungen an den Regelwerken nur noch dem DQHA Zucht-
und DQHA Sportausschuss sowie vom DQHA Vorstand vorgenommen werden
könnten.
DQHA-Handbuchentwürfe
- mehr als nur kleine Regeländerungen
Die vorgestellten Handbücher sind aber weitaus mehr als nur leicht
modifizierte Regeländerungen, sie sollen in Zukunft nur noch alleine
Vorstand geändert werden, auf Vorschlag des des DQHA Zucht- und/oder
DQHA Sportausschuss hin.
Durch einen gleichzeitigen Satzungsänderungsantrag von DQHA-Zuchtobmann
Markus Rensing und DQHA-Sportobfrau Michaela Kayser (mehr
dazu hier) sollen die Regeln für die SSA und die DQHA Futurity/Maturity
aus der DQHA-Satzung entfernt werden und in eigenständige Handbücher
übergehen. Damit wird den DQHA-Mitgliedern die Möglichkeit an
der direkten Gestaltung von SSA- und Futurityregeln genommen,
da in Zukunft darüber nicht mehr in der Jahreshauptversammlung
entschieden werden soll, sondern die Regeln in Zukunft alleine
vom DQHA-Vorstand auf Vorschlag des DQHA Zucht- und/oder DQHA
Sportausschuss geändert werden sollen.
Will
sich die DQHA von den kleinen Züchtern verabschieden?
Mit einer Änderung der Regeln für Regionalfuturitys würde sich
die DQHA zudem von der individuellen, regionalen Förderung vor
allem kleinerer Züchter wohl verabschieden.
In Zukunft sollen nicht mehr 60% des Startgeldes als Preisgeld
die Futurityklassen gehen, sondern ein fixer Betrag von 25 EUR.
Das könnte für die kleineren regionalen Futuritys wie Ost- oder
Nordfuturity existentielle Folgen haben, denn dort beträgt das
Startgeld lediglich 30 bzw. 35 EUR.
Führt man nun 25 EUR ab, verblieben pro Start nur 5 bzw. 10 EUR
für alle anderen Kosten des Turniers - viel zu wenig. Erhöht man
das Startgeld, würde wohlmöglich diese Turniere mangels Beteiligung
ausfallen, und Regionalfuturitys gäbe es möglicherweise nur noch
in ohnehin schon starken Bundesländern wie Niedresachen (Nordfuturity)
oder Nordrhein-Westfalen (West). Noch vor zwei Jahren hiess es,
"die DQHA setzt auf die Regionen", nachdem "das Konzept mit nur
vier Futuritys in Nord, Süd, West und Ost einige Züchter als zu
unflexibel empfunden hatten", so noch der Pressetext der DQHA
zur JHV 2008 (mehr
dazu hier).
Mit einer Umsetzung der vorliegenden Entwürfe würde man sich von
der Strategie der Regionenförderung nach weniger als zwei Jahren
wieder verabschieden.
Da ein weiterer Satzungsänderungsantrag von DQHA Zuchtobmann Markus
Rensing und DQHA Sportobfrau Michaela Kayser mögliche Änderungen
der Handbücher nur bis zum 18. März 2010 ermöglichen soll ("Hiermit
beantragen wir, dass die in der DQHA Satzung enthaltenen Futurity/Maturity
Regeln incl. der Regelungen für die Regionenfuturities durch das
spätestens am 18.3.2010 auf der DQHA Homepage veröffentlichte
DQHA Futurity/Maturity Handbuch und das DQHA Handbuch für Regionenfuturities
ersetzt werden"), kommentiert Jürgen Baron von Bistram , AQHA
Show Manager und ehemaliger Obmann des DQHA-Sportausschusses,
die vorliegenden Entwürfe der Handbücher.
Im Nachfolgenden möchte ich meine Kommentierungen zu den Ergänzungen
/ Änderungen der sog. „Bärenfell-Gruppe“ zur Kenntnisnahme und
Information der DQHA Mitglieder zu Verfügung stellen:
A. Stallion Service Auction (SSA)
§1 Bedingungen für die Teilnahme der Hengste (S. 3)
· Es wurde der Passus bzgl. der DQHA Mitgliedschaft des Stutenbesitzers
(Ersteigerers) ersatzlos gestrichen, obwohl gem. „§ 5 Durchführung
der Auction“ nur interessierten DQHA Mitgliedern die Hengste zum
Kauf angeboten werden. Unter Beibehaltung dieser Änderung wäre
die DQHA Mitgliedschaft der Stutenbesitzer nicht notwendig, da
gem. der DQHA Futurity / Maturity Regeln „§1 Startberechtigung“
lediglich Besitzer und Vorsteller eine DQHA Mitgliedschaft nachweisen
müssen. Darüber hinaus würden bei Beibehaltung dieser Regelung
weiterhin die Stutenbesitzer einen Freistart erhalten, ohne jemals
DQHA Mitglied gewesen zu sein.
§5 Durchführung der Auction
· Unter lfd.-Nr. 3 (S. 5) wird zwar die Nachkaufgebühr von EUR
150,- auf EUR 50,- reduziert, dennoch liegt das Mindestgebot weiterhin
bei 50% der Decktaxe und EUR 150,-. Hier führt die Reduzierung
der Nachkaufgebühr zu einer evtl. Unstimmigkeit.
B. DQHA Futurity / Maturity Regeln
§2 Futurity-Klassen
· Unter lfd.-Nr. 1 (S. 8) wird eine neue Passage eingefügt (bisher
die lfd.-Nr. 3 des §2) und die Trennung der Weanling Halter Klassen
in die Divisionen „early“ und „late“ neu definiert. Zukünftig
sollen die Weanling Halter Klassen ab 12 teilnehmenden Pferden
(bisher ab 16) geteilt werden.
· Weiterhin wird die Definition des zukünftigen Teilungsmodus
angekündigt, welcher jedoch noch durch den DQHA Zuchtausschuss
erarbeitet werden muss. In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten,
wie der DQHA Zuchtausschuss die Trennung in „early“ und „late“
definieren will:
- wenn eine ungerade Anzahl von Entries vorliegt,
- wenn mehrere Weanlings am selben Tag geboren sind.
§3 Nennung (S. 9)
· Die eingebrachten Änderungen definieren nun verbindlich die
Festlegung eines Nennungsschluss (mind. 4 Wochen vor Turnierbeginn)
in der Ausschreibung, und dass keine Nachnennungen angenommen
werden. In der Vergangenheit wurde die Angabe eines verbindlichen
Nennungsschlusses nicht zwingend gefordert, sondern lediglich
geregelt, dass bei Vorlage eines solchen nicht nachgenannt werden
dürfe.
· Neu eingefügt ist der Hinweis darauf, dass für auf dem Postwege
eingehende Nennungen das Datum des Poststempels gelte. Diese Passage
lässt den Schluss zu, dass zukünftig auch auf andere Wege (eMail,
Fax, persönlich etc.) genannt werden kann, legt für diese Übermittlungsarten
jedoch keine verbindliche Definition des Eingangsdatums fest.
§4 Nenngeld (S. 9)
· In §4 wird festgelegt, dass sich die Meldestelle unter bestimmten
Voraussetzungen vorbehalten kann, TeilnehmerInnen vom Start auszuschließen.
Da die Aufgaben der Meldestelle (Show Office) i.d.R. fremd vergeben
werden, sollte sich der DQHA Vorstand oder ein anderes offizielles
DQHA Organ (Geschäftsstelle, Ausschuss etc.) die Entscheidung
über Nichtannahme von Nennungen bzw. Ausschluss vorbehalten. Darüber
hinaus sollte verbindlich festgelegt werden, ob bei Vorlage bestimmter
Voraussetzungen eine Nennung nicht akzeptiert wird.
§6 Richter (S. 10)
· Neu festgelegt wurde, dass alle DQHA Futurity Klassen (hier
sollte der §6 ebenfalls auf alle „DQHA Maturity Klassen“ erweiter
werden) von mind. drei (3) anerkannten AQHA RichterInnen gerichtet
werden müssen und es wird die Empfehlung abgegeben, dass fünf
(5) AQHA RichterInnen eingesetzt werden sollen. Die bisherigen
Regelungen sahen den Einsatz von mind. zwei (2) AQHA RichterInnen
vor.
· Neu eingefügt ist die Möglichkeit, dass jede Klasse von verschiedenen
Richterpaaren gerichtet werden kann. Hier stellt sich nun die
Frage, wie bei drei (3) RichterInnen verschiedene Richterpaare
zum Einsatz kommen sollen. Darüber hinaus werden RichterInnen
grundsätzlich nicht paarweise eingesetzt, sondern immer individuell.
Vor diesem Hintergrund erschließt sich diese Passage nicht bzw.
für welchen Fall sie eingebracht wurde.
§7 Änderungen der Futurity / Maturity Regeln
· Unter lfd.-Nr. 1 (S. 11) wird die früheste Streichung von Klassen
von bisher „2-5 Jahre“, auf zukünftig „2-7 Jahre“ festgelegt.
Mit der Erweiterung auf „7 Jahre“ wird nun ein kompletter Futurity-Jahrgang
(von Weanling in den Halter Klassen bis 6-jährig in den Performance
Klassen) abgedeckt.
§10 Regionenfuturity
· §10 ist komplett gestrichen und in ein eigenständiges „DQHA
Regionenfuturity Handbuch“ überführt worden. Diese Streichung
erschließt sich nicht, weil nun mit zwei Dokumenten gearbeitet
werden muss, wobei die Differenzen zum „DQHA Futurity / Maturity
Handbuch“ nur marginal sind. Sowohl Änderungsdienst, als auch
Transparenz und Handhabbarkeit leiden unter der Trennung. A.h.S.
wäre es sinnvoller, die entsprechenden Passagen in die bestehenden
Regelungen einzuarbeiten bzw. den bisherigen §10 zu ergänzen.
Im Nachfolgenden möchte ich meine Kommentierungen zu den Ergänzungen
/ Änderungen der sog. „Bärenfell-Gruppe“ zur Kenntnisnahme und
Information der DQHA Mitglieder zu Verfügung stellen:
A. DQHA Regionen-Futurity / Maturity Regeln
§1 Startberechtigung
· Unter lfd.-Nr. 3 (S. 3) wird die grundsätzliche Startberechtigung
sowie die freie Wahl der DQHA Regionenfuturity seitens der BesitzerInnen
definiert. Neu eingefügt ist die Passage bzgl. sog. „Mehrfachstarts“
im Rahmen verschiedener DQHA Regionenfuturities. Gem. dieser Bestimmung
sind zukünftig diese sog. „Mehrfachstarts“ grundsätzlich nicht
möglich.
· In der DQHA News v. 28.02.2010 wird die Klärung dieser Frage
als eines der wesentlichen Ergebnis der seitens des DQHA Vorstandes
eingesetzten Arbeitsgruppe exemplarisch dargestellt. Der Obmann
des DQHA Zuchtausschusses stellt in dieser News heraus: „Beispielsweise
war bislang nicht klar geregelt, ob es zulässig ist, dasselbe
Pferd im gleichen Jahr bei verschiedenen Regionenfuturities zu
starten. Hier schafft das neue Handbuch Klarheit: Jeder kann sich
frei entscheiden, bei welcher Regionenfuturity er starten möchte
(unabhängig vom Wohnort). Er muss sich jedoch für eine Futurity
entscheiden und darf nicht mehrfach starten.“ (Zitat)
· Die neu eingebrachte Passage „Mehrfachstarts im Rahmen verschiedener
DQHA Regionenfuturities sind grundsätzlich nicht möglich“, sorgt
gerade nicht für die zitierte Klarheit und lässt Raum für Interpretationen:
- Zunächst ist der Begriff der „Mehrfachstarts“ in der Turnierszene
belegt und charakterisiert Pferd-/Reiter-Kombinationen, die im
Rahmen einer Show „mehrfach an den Start“ gehen. Die Verwendung
dieses Begriffs im Sinne von „showübergreifend“ ist unüblich und
missverständlich. Im Lichte dieser Definition sind demnach „Einfachstarts“
im Rahmen verschiedener DQHA Regionenfuturities zulässig.
- „Grundsätzlich“ bedeutet i.d.R. immer „im Grundsatz“ und lässt
bewusst Ausnahmen im Einzelfall zu.
- Mit dem Hinweis darauf, dass es vor dem Hintergrund der Definition
„nicht möglich“ ist stellt sich die Frage nach dem „Warum?“. Hier
sollte zur eindeutigen Klarstellung und für mehr Transparenz eine
unmissverständliche Regelung i.S. von „verboten, unzulässig, untersagt
etc.“ erfolgen.
- Darüber hinaus wird keine Regelung für den Fall aufgezeigt,
wenn ein Pferd „zeitlich zwischen zwei DQHA Regionenfuturities“
den Besitzer wechselt. Ist der neue Besitzer gem. §3 (lfd.-Nr.
3) in seiner Wahl frei, auch wenn das entsprechende Pferd bereits
unter seinem alten Besitzer an einer DQHA Regionenfuturity teilgenommen
hat? Oder ist das Pferd unter dem neuen Besitzer nicht mehr startberechtigt?
· Bisher war dieser Passus nicht durch eine DQHA Futurity / Maturity
Bestimmung geregelt, so dass die Teilnahme an mehreren DQHA Regionenfuturities
zulässig war. Auch hier Bestand erhebliche Unkenntnis seitens
der DQHA, da in 2009 mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit entsprechende
Anfragen verneint und Nennungen abgelehnt wurden.
§3 Nennung (S. 4)
· Die eingebrachten Änderungen definieren nun verbindlich die
Festlegung eines Nennungsschluss (mind. 4 Wochen vor Turnierbeginn)
in der Ausschreibung, und dass keine Nachnennungen angenommen
werden. In der Vergangenheit wurde die Angabe eines verbindlichen
Nennungsschlusses nicht zwingend gefordert, sondern lediglich
geregelt, dass bei Vorlage eines solchen nicht nachgenannt werden
dürfe.
· Neu eingefügt ist der Hinweis darauf, dass für auf dem Postwege
eingehende Nennungen das Datum des Poststempels gelte. Diese Passage
lässt den Schluss zu, dass zukünftig auch auf andere Wege (eMail,
Fax, persönlich etc.) genannt werden kann, legt für diese Übermittlungsarten
jedoch keine verbindliche Definition des Eingangsdatums fest.
§4 Nenngeld (S. 5)
· In §4 wird festgelegt, dass sich die Meldestelle unter bestimmten
Voraussetzungen vorbehalten kann, TeilnehmerInnen vom Start auszuschließen.
Da die Aufgaben der Meldestelle (Show Office) i.d.R. fremd vergeben
werden, sollte sich der Vorstand der DQHA Regionalgruppe die Entscheidung
über Nichtannahme von Nennungen bzw. Ausschluss vorbehalten. Darüber
hinaus sollte verbindlich festgelegt werden, ob bei Vorlage bestimmter
Voraussetzungen eine Nennung nicht akzeptiert wird.
§5 Preisgeld (S. 9)
· Unter lfd.-Nr. 4 (S. 5f) wird verbindlich festgelegt, dass EUR
25,- als anteiliges Startgeld dem auszuzahlenden Preisgeld hinzugefügt
werden müssen. Für die DQHA Futurity / Maturity (Hauptshow) wird
ein anteiliges Startgeld von 60% festgelegt.
· In 2009 wurden nachfolgenden Startgelder im Rahmen der verschiedenen
DQHA Regionenfuturities erhoben:
- DQHA West-Futurity 2009: EUR 40,- (60% Ausschüttung)
- DQHA Süd-Futurity 2009: EUR 40,- - DQHA Nord-Futurity 2009: EUR 35,- (60% Ausschüttung)
- DQHA Ost-Futurity 2009: EUR 30,-
· Mit dieser neuen Regelung werden gerade kleinere DQHA Regionenfuturities
in erheblichem Maße im Rahmen ihres Budgets beeinflusst. Für z.B.
die DQHA Ost-Futurity bedeutet die neue Regelung, dass lediglich
EUR 5,- vom Startgeld zur Deckung der Kosten (Richter, Ehrenpreise,
Werbung etc.) übrig bleiben. Die Erhöhung der Startgebühren ist
die unweigerliche Folge, was sich evtl. negativ auf die Starterzahlen
und somit auf die Entwicklung dieser regionalen DQHA Futurity
auswirken könnte. Den Veranstaltern wird ein erhebliches Maß an
Flexibilität im Rahmen der Finanzierung genommen.
§6 Richter (S. 6)
· Neu festgelegt wurde, dass alle DQHA Regionenfuturity Klassen
von mind. einem (1) anerkannten AQHA RichterIn gerichtet werden
müssen. Der Einsatz weiterer AQHA / DQHA RichterInnen ist optional.
· Darüber hinaus wird festgelegt, dass vor Beginn der Show für
jede Klasse ein Tie-Richter festgelegt werden muss. Diese Regelung
ist entbehrlich, wenn die DQHA Regionenfuturity nur von einem
(1) RichterIn gerichtet wird. Hier sollte a.h.S. zunächst der
Hinweis auf den Einsatz von mehreren RichterInnen getätigt werden
und dann erst die Regelungen bzgl. der Tie-Richter folgen.
C. Turnierbestimmungen (für Ausschreibung)
a.) Besondere Turnierbestimmungen
· Unter lfd.-Nr. 6 (S. 9) wird festgelegt, dass der Veranstalter
Klassen der DQHA Regionenfuturity auch „class in class“ mit der
entsprechenden AQHA Disziplin durchführen kann. Da jedoch die
Durchführung einer AQHA Show nicht verbindlich ist und die DQHA
Regionenfuturity auch im Rahmen einer DQHA oder als „Stand-alone“
Show durchgeführt werden kann, sollte diese Passage zur Klarstellung
überarbeitet werden.