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Das Show Management muss die Papiere
jeden einzelnen Pferdes in Hinblick auf seine Startberechtigung überprüfen. Wenn
ein Pferd in einer Halter-Klasse genannt wird, das nicht starten darf, wird es
disqualifiziert und der Show Secretary zur Rechenschaft gezogen. Die Papiere jedes
einzelnen Pferdes müssen daher gründlichst überprüft werden. Fohlen, deren die
Abzeichen über die im Regelbuch vorgeschriebenen Weißgrenzen hinausgehen (so genannte
Crop Outs), werden sofern sie Nachkommen von eingetragenen American Quarter Horses
sind, seit 1. Mai 2004 nach Überprüfung der Abstammung (DNA Test) bei der AQHA
in einem speziellen Zuchtbuch eingetragen (nicht zu verwechseln mit dem Appenix!).
Sie können an AQHA Rennen und Performance Klassen teilnehmen, nicht jedoch an
AQHA Halter-Klassen. Eine
aktuelle Diskussion zum Thema finden Sie hier. Die
Übersetzung von Karin Meier-Reike:
"205. GENETISCHE DEFEKTE UND
UNERWÜNSCHTE MERKMALE (a) sagt was zum Überbiss aus... (b) sagt was zu
Kriptochiden aus... (c) sagt was über HYPP aus... (d)
Weiße Abzeichen: Ein Pferd, das weiße Abzeichen mit darunterliegender weißer Haut
außerhalb der im folgenden beschriebenen Linien hat kann bei der AQHA nur dann
registriert werden, wenn seine Abstammung genetisch über DNA-Test des Pferdes
und der Elterntiere nachgewiesen ist.Züchter sollten sich darüber bewußt sein,
dass das American Quarterhorse, obwohl es seit langer Zeit als einfarbiges Pferd
anerkannt, identifiziert und beworben wird gelegentlich Nachkommen mit Overo-Charakteristik
hervorbringen kann. Solche Eigenschaften werden als uncharakteristisch für die
Rasse betrachtet. Folgender Hinweis wird auf den Registrationspapieren jener Pferde
vermerkt, welche die folgenden Abzeichen-Begrenzungen überschreiten: "Dieses Pferd
hat weiße Abzeichen, die gemäß AQHA Reglement als unerwünschte Eigenschaft und
nicht charakteristisch für die Rasse betrachtet werden."
(1) Eine parallel
zum Boden um das Vorderbein gezogene Linie, halbwegs an einer Stelle zwischen
der Spitze des Ellenbogen (Mitte des Tuber olecrani und proximal die Epiphysis
der Ulna) und der Spitze des Erbsbeines (Os carpi accessorium und lateral Processus
styloideus).
(2) Eine Line parallel zum Boden um die Mitte des Unterschenkels
der Hinterbeine. (Die Mitte des Unterschenkels wird definiert als gedachter Punkt
an der Vorderseite des Unterschenkels halbwegs zwischen der Spitze des Knies und
der Mitte des Sprunggelenkes). Der Hinweispunkt liegt zwischen der knöchernen
Erhebung auf der Innenseite (medial) der Knieregion (anatomisch bezeichnet als
medialer Condylus der Tibia) und der am meisten vorspringenden knöchernen Erhebung
oben und innen am Sprunggelenk (anatomisch bezeichnet als medialer Malleolus der
Tibia).
(3) Eine Linie um den Nacken des Pferdes unmittelbar hinter dem
Hinterhauptsbein -Genick - und durch die Mitte der Kehlgrube.
(4) In einer
Zone von je 5 cm beidseitig der Bauchmittellinie, beginnend am Punkt mittig zwischen
den Vorderbeinen bis einschließlich der äußeren Vorhaut und des Euters.
(5)
Zusätzlich sind einzelne weiße Abzeichen mit heller Haut erlaubt, sofern sie mit
einer Scheibe von 2,54 cm Durchmesser vollständig bedeckt werden können; dies
gilt für einzelne weiße Flecken auf dem Körper oder Teile von weißen Abzeichen,
die über die beschriebenen Linien hinausgehen.
(6) Flächen weißer, pinkfarbener
oder gesprenkelter Haut an den Genitalien des Pferdes, einschließlich äußere Vorhaut
und Euter, in der Achselregion (Armbeugen) oder auf der Innenseite der Hinterschenkel
bis zu Unterseite der Schweifrübe und die nicht direkt sichtbar sind, wenn sich
das Pferd in einer stehenden Position befindet, werden nicht als unerwünschte
Merkmale gemäß (d) betrachtet. Fragen?
Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter, z.B. Pat Faitz,
Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA. Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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