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                Die DQHA-Körkommission 
                bewertet das Exterieur der Hengste, ihre Zuchttauglichkeit und 
                Gesundheit. Bei der Hengstleistungsprüfung, zu der nur gekörte 
                Hengste zugelassen sind, spielt dann das Interieur die entscheidende 
                Rolle. Die Hengste werden im Rahmen der Körung mit den Anforderungen, 
                die im Zuchtziel für American Quarter Horses (vgl. DQHA Regelbuch) 
                festgelegt sind, verglichen und auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet, 
                wobei 10 die maximale Punktzahl darstellt. Die Pferde sollten 
                gepflegt sein, dies gilt auch für die Hufe. Beschlag ist nicht 
                vorgeschrieben. Der Vorsteller muss nicht Eigentümer des Pferdes 
                sein, saubere Western-Kleidung und Hut sind empfohlen. Das Pferd 
                kann am sauberen Stallhalfter oder Showhalfter vorgeführt werden. 
                 
                 
                Am Anfang steht die Pflasterprobe  
                Zunächst werden alle Hengste gemessen: Brustumfang, Stockmaß und 
                Röhrbeinumfang werden festgehalten. Alle Hengste müssen sich dann 
                der so genannten „Pflasterprobe“ unterziehen. Hierbei werden sie 
                einzeln auf festem Boden z.B. einer Asphaltstrecke an der Hand 
                erst im Schritt und dann im Trab vorgestellt. Die Wendung erfolgt 
                im Schritt nach rechts, um den Prüfern stets freie Sicht auf die 
                Beine des Pferdes zu ermöglichen.  
              Im Anschluss werden 
                alle Pferde einzeln auf der Dreiecksbahn an der Hand im Schritt 
                und Trab vorgestellt. Grundlage für die anschließende Exterieurbewertung 
                bilden fünf Einzelnoten (Typ, Gebäude, Gliedmaßenkorrektheit, 
                Bewegungsqualität, Gangkorrektheit). Die Körnote wird über den 
                der Durchschnitt aus den Einzelnoten ermittelt. Ab einer Gesamtnote 
                von 7,0 und besser erhält der Hengst das Prädikat „gekört“. Dabei 
                darf keine der fünf Einzelnoten unter 6,0 liegen. Um in das Hengstbuch 
                I der DQHA eingetragen zu werden, muss ein Hengst gekört und leistungsgeprüft 
                sein.  
              Seit 2005 müssen die 
                Hengste zur Ermittlung der Bewegungsqualität auch an der Longe 
                in allen drei Grundgangarten gezeigt werden, da sich so die Bewegungsabläufe 
                besser beurteilen lassen als an der Hand.  
                 
                Nennschluss ist zehn Tage vor der Körung, also am Dienstag, 7. 
                Oktober. Nachnennungen sind möglich, jedoch wird dann eine Nachnenngebühr 
                in Höhe von 50 Euro erhoben. Außerdem erscheinen die nachträglich 
                genannten Hengste natürlich nicht mehr im Programmheft. Die Gebühren 
                für die DQHA-Hengstkörung betragen 300 Euro. Der Eigentümer muss 
                Mitglied der DQHA sein oder werden. Das Mindestalter der Hengste 
                liegt bei 24 Monaten. Anmeldungen sind im Vorfeld an die DQHA 
                Geschäftsstelle, Daimlerstr. 22, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021 
                58459-12 zu richten. Bitte senden Sie uns auch eine kurze Beschreibung, 
                die wir in das Programmheft aufnehmen können.  
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                Hengstkörung 
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                Hengstleistungsprüfung 
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                zur DQHA Q8 finden Sie auf wittelsbuerger.com. 
                 
                 
                 
                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.  
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