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Rule 433 a) sagt zu diesem Sachverhalt:  
  "No show official or member of their immediate family, any children 
or other relatives living in the same household of either or both of the married 
persons, shall enter or exhibit horses in any AQHA-approved open or amateur show 
at which he/she is officiating, nor may any horse owned by such person be entered 
and exhibited."
 Dazu 
gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bestellung von 
Richtern, die Annahme von Startgeldern oder die Nennung innerhalb der Ausschreibung. 
 Durch die verstärkten 
Aktivitäten sind auch mögliche Starts von denjenigen DQHA-Vorstandsmitgliedern 
in Gefahr, die direkt mit der Organisation der Hauptschau Q7 in Aachen befasst 
sind. Sportobmann Torsten Haier prüft noch, so das Protokoll der JHV, ob 
möglicherweise diejenigen Personen und deren Angehörige, die Show Secretary-Aufgaben 
wie Ausschreibungen erstellen oder die Richter engagieren, auf diesem Turnier 
starten dürfen.  Mehr 
zu den Regelungen der AQHA lesen Sie hier (ab Rule 433 ff). Für 
Unruhe sorgte zudem auf der Jahreshauptversammlung die Darstellung von Ulf Binnewies 
daß ein von DQHA-Mitgliedern gewählter Obmann im Auftrag der AQHA direkt 
gegen DQHA-Mitglieder ermittelt. Um 
diesen Ermittlungen nicht weitere Grundlage zu geben, sollten Turnier-Veranstalter 
in Zukunft vermehrt auf diese Trennung achten.    
Fragen? Die 18 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter, 
  z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich 
AQHA.   Zum 
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.    
  
 
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