Die zahlreichen Aktionen der FN sowie ihrer Anschluss- und Mitgliedorganisationen gegen das Urteil des Bundesfinanzgerichtshofes (BFH) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Pensionspferdehaltung konnten die befürchteten Auswirkungen zum großen Teil verhindern. Nicht zuletzt aufgrund der persönlichen Intervention von Jürgen Thumann (Düsseldorf), Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder, jetzt dem größten Teil der Forderungen nachgegeben.
Danach wird das Urteil des BFH nicht rückwirkend angewandt, was anderenfalls Tausende von Betrieben in erhebliche wirtschaftliche Existenznöte gebrachte hätte. Auch gaben die Finanzbehörden der Forderung der FN nach, eine Übergangsregelung zu schaffen, um den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zu geben, um sich auf die veränderte Steuersituation einzustellen. Danach wird die veränderte Steuerrechtsprechung erst ab dem 1. Januar 2005 gelten. Dr. Hanfried Haring, Generalsekretär und Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstands der FN, in einem ersten Kommentar zur Reaktion der Finanzministeriums und der Steuerbehörden: „Natürlich wäre ein Nichtanwendungsbeschluss der Gerichtsentscheidung das Idealziel gewesen. Realistisch betrachtet, ist die Entscheidung, dass das Urteil nicht rückwirkend angewandt werden darf sowie die Schaffung einer Übergangsregelung für die betroffenen Betriebe ein großer Erfolg.“
Die Entscheidung des Bundesministerium der Finanzen sowie der obersten Finanzbehörden der Länder ist auch im Internet unter folgender Adresse nachlesbar: www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25882/BMF-Schreiben-vom-9.-August--2004-IV-B-7-S-7233-28/04-/-IV-B-7-S-7410-25/04.pdf
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