Die Angelegenheit um die Pferdehaftpflichtverträge durch den Rahmenvertragspartner
der DQHA und EWU, NOVUS Assekuranz, wird zunehmend deutlicher.
Die Fakten bis heute:
Wie Mitglieder unseres Diskussionsforums bereits am Dienstag vermeldeten,
reagierte die Novus Assekuranz seit geraumer Zeit nicht mehr auf Anfragen der
Versicherten. Spekulationen um eine mögliche Insolvenz wurden einige Zeit später
durch die DQHA beendet. Demnach wurde der Novus Assekuranz durch die R+V
Versicherung bereits zum 31.12.2003 gekündigt. Solche Kündigungen durch die
Versicherungen werden üblicherweise mit drei bis vier Monaten Vorlauf zum Stichtag
vorgenommen, was bedeuten würde, daß die Kündigung durch den Versicherer der
Novus bereits im September/Oktober 2003 bekannt gewesen sein müsste. Herr
Lillich/Novus hat darüber allerdings die DQHA, obwohl vertraglich festgelegt, nicht
informiert. Und die R+V, die die DQHA über jeden Schadensfall stets direkt
informiert, hat die DQHA ebenfalls nicht informiert.
Dennoch hat die Novus Anfang 2004 von den Versicherungsnehmern die
Versicherungsprämien eingezogen, und dies wird durch die Staatsanwaltschaft nach der
Strafanzeige durch die DQHA und EWU derzeit geprüft, offensichtlich nicht an
einen Versicherer oder einen Versicherungspool weitergeleitet.
Promotion
Offiziell hat die DQHA davon erst am 05. Juni diesen Jahres
Kenntnis bekommen, nachdem sie auf einer Vorstandssitzung auf Anfrage durch Harald
Lillich die Auskunft bekamen, daß dieser einen von der R+V Versicherung
gekündigten und der DQHA rahmenvertragswidrig nicht mitgeteilten ersetzenden
Rahmenvertrag durch eine Poolbildung mit Süderelbe, rückversichert mit der Axa
Colonia abgeschlossen hätte. Diese Aussage wollte er mit einem Bestätigungsschreiben
bis zum 06. Juni nachweisen, ein solches wurde aber nie vorgelegt. Auf
Nachfrage der DQHA am 07. Juni bei Süderelbe wurde deutlich, daß dort weder der Name
Lillich noch Novus bekannt sind, ein solches Bestätigungsschreiben also nie
existieren konnte. Ob eine Unterschlagungs- und Betrugsverdacht bestätigt wird,
kann nur der Staatsanwalt und das Gericht klären, zumal Herr Lillich erklärt
hatte, dass er die aufgelaufenen Schäden bearbeiten und regulieren würde.
Deshalb war es auch für die DQHA und EWU schwierig in die Öffentlichkeit zu
gehen, denn wenn es dennoch eine Rückversicherung geben sollte, könnte Herr Lillich
die Verbände auf Rufschädigung und Schadensersatz verklagen. Eine zu frühe
Veröffentlichung kann dazu führen, dass der Staatsanwalt bei seinen
Ermittlungen, z.B. einer Durchsuchung nicht mehr genügend Hinweise vorfindet.
Was bedeutet dieses zunächst für die ehemals durch Novus versicherten
Betroffenen?
Ganz schnell einen neuen Haftpflichtversicherer finden, denn die Betroffenen
sind, so scheint jetzt klar zu sein, seit dem 01. Januar 2004 bis 28.5.04
(DQHA) bzw. 10.6.04 (EWU) und vereinslose Direktversicherer bei Novus bis heute
OHNE Deckung unterwegs.
Dank dem schnellen Handeln der DQHA besteht für DQHA Mitglieder allerdings
wieder Deckung ab dem 28.5.04, wenn beim neuen Partner der Fa Schlichting das
Antragsformular ausgefüllt wird. Das bedeutet nach dem heutigen Stand unserer
Informationen aber auch, daß alle Schadenfälle vom 1.1.04 bis 28.5 (DQHA),
10.6.(EWU), für vereinslose fortwährend nicht gedeckt sind, und ergo solange kein
Versicherungsschutz besteht, bis jeder Betroffene eine neue
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Lediglich bei dem neuen, von der DQHA und EWU
angebotenen Versicherer, würde eine rückwirkende Deckung zu den o.g. Terminen greifen.
Und hier kann jeder Tag entscheidend sein!
Das heißt, daß alle Schadensfälle seit Anfang des Jahres aus dem
Privatvermögen des Betroffenen zu ersetzen sind.
Und das kann z. B. bei einem Personenschaden durchaus existenzbedohende
Dimensionen annehmen. Für einen Betroffenen können sich zwar aus dieser Situation
zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Novus ergeben, aber diese sind zunächst
erst einmal geltend zu machen. Wobei die mögliche Realisierung dieser
Ansprüche sich danach wohl als nicht ganz unproblematisch darstellen dürfte. Dafür
muß ein Makler jedoch eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen haben.
...
Ungewiß ist auch die Größenordnung der betroffenen Verträge. Angesichts der
Dauer der Vertragsbeziehungen zwischen den Verbänden und NOVUS, die
wahrscheinlich 10 Jahre oder mehr betragen dürfte, sind Spekulationen in der
Größenordnung von 3.000 - 5.000 Verträgen nicht unrealistisch, vorsorglich sind beim neuen
Versicherer 3.000 Pferde angemeldet worden. Die Identifikation der Verträge
wird nachgewiesen durch den DQHA/EWU Mitgliedsausweis und den Beleg der letzten
Rechnung bei Lillich/Novus.
Sowohl DQHA und EWU haben einen neuen Rahmenversicherer, den
Versicherungsmakler Hartmut Schlichting, gefunden, der vorsorglich ab dem 28. Mai (DQHA) bzw.
10.Juni (EWU) allen darüber Versicherten nachträgliche Deckung anbieten kann.
Das bedeutet aber nicht, daß damit alle bisher bei Novus Versicherten
automatisch versichert sind, sondern lediglich, daß diese Versicherten, wenn sie bei
der Fa. Schlichting melden und versichern lassen, eine rückwirkende Deckung
erreichen können.
Wir können daher nur empfehlen, sich sehr rasch die persönliche
Versicherungssituation anzuschauen und ggf. zügig zu reagieren. Man kann sagen, wenn man
keine Versicherungspolice der R+V in Händen hält, ist man wohl nicht versichert.
Abschließend kann dies aber weder die DQHA noch EWU feststellen, lediglich
die Staatsanwaltschaft und das Gericht kann feststellen, dass kein
Versicherungsschutz wegen einer Unterschlagung vorliegt.
Für das Angebot durch die Firma Schlichting konnten wir erfahren,
daß die bis jetzt noch geltende Selbstbeteilung von EUR 150.-
gestrichen und das Angebot evtl. auch auf weitere Westernverbände
ausgeweitet werden soll. Bei der kostenlosen Mitversicherung von
Fremdreitern wie Reitbeteiligungen ist die namentliche Angabe
der Reitbeteiligung notwendig, Schäden an Pferdehängern sind innerhalb
dieses Rahmens nicht versichert. Konditionen
etc. finden Sie hier.
Zur Beleuchtung der rechtlichen Situation haben wir Kontakt zu
einer Rechtsanwaltskanzlei aufgenommen, von der wir in Kürze weitere
Informationen erwarten. Durch diese besteht auch das Angebot,
Betroffene individuell bei Schadensfällen etc. zu betreuen.
Wir werden Sie zu diesem Thema weiter informieren. Erste Betroffenen
haben sich bereits in unserem Diskussionsforum dazu gefunden und
ausgetauscht - dieses
finden Sie hier.