Speziell wohl
auch deshalb, weil es sich bei dem Versicherer "GEGENSEITIGKEIT
Oldenburg" um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
handelt.
"Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein privates
Versicherungsunternehmen auf der Basis eines rechtsfähigen Vereins,
dessen Mitglieder die Versicherungsnehmer sind", so das Versicherungslexikon.
"Die
Vereinsmitglieder tragen das Geschäftsrisiko und müssen im Falle
von Verlusten durch Mitgliedsbeiträge, Umlagen oder Nachschüsse
die Risiken gegenüber dem Verein decken (§ 19, § 24 Abs. 3, §
501 VAG).
Erwirtschaftet
der Verein dagegen Überschüsse, haben die Mitglieder Anspruch
auf den Anteil des Jahresüberschusses und des möglichen Liquiditätsüberschusses.
Sie sind an der Verwaltung des Vereines beteiligt. "
Daher gilt
es bei den sensationell günstigen Tarifen, die offeriert
werden (€ 75,40 für das erste Pferd, jedes weitere Pferd
€ 46,40), zu prüfen, ob diese Haftungsklausel des Geschäftsrisikos
im Vertrag augeschlossen wurde oder nicht. Sonst heißt es
im schlimmsten Fall: Nachzahlen!
Prüfen
Sie auch die Versicherungsleistungen. Nach unseren Informationen
sind Schäden an Boxen sowie an Pferdeanhängern nicht
mehr bei der Gegenseitigkeit gedeckt, die bei dem vorhergehenden
Rahmenvertrag durch die R+V-Versicherung noch gedeckt waren.
Mehr
erfahren Sie hier!
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