Darstellung der Vorschläge zur Regeländerung zu QH-Eintragungen
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Zuallererst wurde über die Rule 227(c), gemeinhin bekannt als "Weissregel", gesprochen. 1. Ein eingetragenes Quarter Horse, das mit einem anderen eingetragenen QH gepaart wird, wird ein Fohlen produzieren, daß berechtigt ist, bei der AQHA eingetragen werden zu können. 2. Ein Fohlen, das Weißzeichnung hat, die außerhalb der in dem Regelbuch definierten Grenzen liegt, wird nach einer Elternverifikation (Anm. der Redaktion: DNA-Test) in einem neuen, zusätzlichen Zuchtbuch geführt. 3. Diese Pferde, die in dem neuen, zusätzlichen Zuchtbuch eingetragen worden sind, sidn berechtigt, an AQHA Shows und AQHA rennen teilzunehmen, können aber nicht in AQHA Halterklassen teilnehmen. 4. Fohlen, die aus Anpaarungen von Pferden innerhalb des neuen, zusätzlichen Zuchtbuch resultieren (Anm. der Redaktion: also Stute, registriert in dem neuen Zuchtbuch, gepaart mit Hengst, registriert in dem neuen Zuchtbuch) können nicht in das reguläre AQHA Zuchtbuch eingetragen werden. Die Einrichtung eines neuen Zuchtbuches wird dabei nicht mit dem bereits bestehenden Appendix Registry kollidieren (Anm. der Redaktion: Appendix Registry stellt ein Vorbuch dar aus Anpaarungen von QH x Vollblut (TB)). Pferde aus dem regulären Zuchtbuch und Pferde aus dem neuen Zuchtbuch, die mit Appendix-Pferden gepaart werden, sind berechtigt, diese Fohlen in das reguläre Zuchtbuch eingetragen zu bekommen, wenn die Weißgrenzen bei den Fohlen eingehalten werden.) Wie sich der Vorschlag auf die zukünftigen Regelungen bei der Eintragung auswirken würde, lesen Sie im folgenden pdf-Dokument:
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