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Die APHA hat mit Wirkung zum 15. März 2018 zwei neue Eintragungsregeln für Paint Horses implementiert, die erst vor wenigen Tagen auf der APHA Convention 2018 beschlossen wurden.
Die erste Regelung betrifft einfabrige Pferde, bei denen nachweislich ein Tobiano-Gen vorliegt. Diese können in das Regular Registry aufgenommen werden, z.B. um später auch in den regulären Paint Horse-Turnierklassen vorgestellt zu werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Eines der beiden Elternteile dieses Pferdes ist ein eingetragenes Paint Horse.
2. Ein typischen Paint-Merkmal ist vorhanden, z.B. blaue Augen oder zweifarbige Mähne (Regelbuch RG-070.H.1-9)
3. Nachgewiesenes Tobiano-Gen
Die zweite Regeländerung betrifft Paint Horses mit zwei eingetragenen Paint Horse-Eltern, von denen ein Elternteil ein tobiano oder tovero ist. Für sie wird die Liste der möglichen Abzeichen erweitert, um in das Regular rehistry aufgenommen werden zu können:
"white legs below the knees
and hocks, two colors in the mane or tail (one color being natural
white), ink spots/paw prints, and/or coronet spots"
Damit das Pferd in das Regular Registry aufgenommen werden kann, müssen ebnefalls drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Beide Elternteile dieses Pferdes sind eingetragene Paint Horses.
2. Ein typischen Paint-Merkmal ist vorhanden (Regelbuch RG-070.H. 10)
3. Min. ein nachgewiesenes Paint Pattern Gen: Tobiano, Frame Overo, Sabino 1, Splash White 1, 2 or 3, oder Dominant White 5, 10 oder 20)
Das aktualisierte Regelbuch finden Sie hier.
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