Zeit der Entscheidungen
|
wittelsbuerger.info |
Paint
Horse News
|
Besucher online
|
|
Vom 2. bis zum 4. Oktober
werden sich im Four Points Sheraton in Milwaukee, Wisconsin, die APHA
Directors und Mitglieder treffen, um die
Anträge zu Regeländerungen zu entscheiden, die von weitreichender Bedeutung für
Eintragungen und Shows sein werden. Die wichtigsten
Entscheidungen werden sein: Paint-Bred Registry Die Errichtung einer Paint-Bred Registry wird
vorgeschlagen, um alle diejenigen Pferde als nicht-regulären Paint Horse
eintragen zu können, die nicht die Anforderungen (color rule, rg-110) für eine
Eintragung als reguläres Paint Horse erfüllen, aber dennoch einen Paint
Horse-Elternteil haben und einen Quarter Horse, Jockey Club Horse oder Paint
Horse-Elternteil. Genauso, wie es jetzt bereits bei den Breeding
Stocks gehandhabt wird, wären diese Pferde von Turnierklassen etc. mit regular
Paints ausgeschlossen und würden auch nicht die Privilegien der regular Paints
haben. Unter der Voraussetzung, die APHA Directors stimmen
dieser Änderung zu, könnten Besitzer solcher Paints, die nicht in das reguläre
Zuchtbuch aufgenommen wurden, aber mindestens einen Paint Horse-Elternteil
haben, anhand aktueller Photos, der Rückgabe des Breeding Stock-Papieres und
einer gebühr von US$ 20.- ein auf dieses Paint Bred-registry ausgestelltes,
neues Originalpapier anfordern. Diese Umgruppierung ist aber keine Pflicht. Besitzer
von Breeding Stocks, die dieses nicht wünschen, können weiterhin in der
BS-Gruppe verbleiben. Übrigens: Von allen in 2002 eingetragenen Paint
Horses hatten 52% zwei Paint-Elternteile, 47% einen Paint-Elternteil und 1%
waren Crop Outs, hatten also Quarter Horse-Eltern. One-Paint-Rule In Zusammenhang mit der Paint Bred-Registry wird
über die One-Paint-Rule entschieden, die für eine Eintragung als reguläres
Paint Horse mindestens einen Paint Horse- oder einen Paint Registry-Elternteil
macht. Damit wäre es nicht mehr möglich, farbige Crop Outs
als reguläres Paint eintragen zu lassen. Diese Crop Outs würden dann nur noch
als Breeding Stock eingetragen werden können. Das würde aber auch bedeuten, dass Breeding Stocks,
die mindestens ein Paint als Elternteil haben, dringenst in das neue Paint
Bred-Registry wechseln sollten. Ansonsten wäre jedes Fohlen von diesen Pferden
nicht mehr berechtigt, als reguläres Paint Horse eingetragen zu werden. Erweiterung um die
“Working Ranch Horse Competition” Änderung der Alterstufen der Amateur Division Bei ausreichender
teilnehmerzahl ist es bisher möglich, die Amateurklassen in folgende
Altersgruppen aufzuteilen: 19 to 34 und 35 and over. Dieses soll jetzt geändert werden in 19 to 44 und 45 and over oder 19 to
39 und 40 and over. Einrichtung einer “Novice Youth Division” Ähnlich wie bei der AQHA und den bestehenden
Novice-Klassen will die APHA auch die Novice Youth-Klassen einführen, also
„Einsteigerklassen“ für Jugendliche. Voarsusetzung soll sein, dass die
Jugendlichen nicht mehr als 20 APHA-Punkte oder 50 APHA-Novice-Punkte erreicht
haben. Unser Kommentar Als ob die Breeding Stock-Besitzer nicht schon
frustriert genug wären, nicht in den regulären Turnierklassen starten zu
können, würde mit der Paint Bred-Registry zunächst eine Zwei-Klassen-Breeding
Stock-Welt eingeführt. Die Breeding Stock-Registry für diejenigen Pferde,
die nicht mindestens einen Paint-Elternteil haben (z.B. Crop Outs aus zwei
Quarter Horse-Eltern, einem QH und einem Vollblut oder zwei Vollblütern) und
die neue Paint Bred-Registry, wo zumindest einer der Eltern ein „echtes“ Paint
ist. Das vorausgesetzt, würde logischerweise den
Turnierkatalog für Paints um einen großen Teil erweitern: Klassen für reguläre
Paints, Klassen für Breeding Stocks und Klassen für die Paint Bred-Registry. Wo liegt da der Sinn? Eventuell in der noch entfernten Zukunft. Man
erinnere sich – vor nicht allzu langer Zeit gab es eine breit angelegte
Mitgliederbefragung der AQHA, wie viel weiße Abzeichen einem Quarter Horse
zuzumuten seien. Daraufhin wurden die Weißregelungen für die Eintragung eines
QH etwas gelockert. Würden in weiterer Zukunft alle nicht-regulären
Paints in das neue Paint Bred-Registry übergehen, bestünde die Breeding
Stock-Registry faktisch nur noch aus Crop Outs, also Pferden aus zwei Quarter
Horses, die für ein Quarter Horse zuviel, aber für ein reguläres Paint Horse
zuwenig Weiß haben. Würde dann die AQHA ihre
Weißgrenzen weiter lockern, könnten die Breeding Stocks dann als Quarter Horse
eingetragen werden und die Breeding Stock-Registry langsam, aber sicher
geschlossen werden, denn alle anderen nicht-regulären Paints hätten mindestens
einen Paint-Elternteil und wären somit im Paint Bred-Registry. Die Breeding Stocks, die
noch aus zwei Vollblütern kämen, könnte man dabei gelassen vernachlässigen. Ist das die Intention? Angesichts der
One-Parent-Rule bleiben keine anderen Überlegungen offen, und die
Formulierungen sind eindeutig – keine Crop Outs mehr in den regulären Paint
Klassen etc. Damit würde die APHA den
Fokus der Paint-Zucht auf „reine“ Paints legen, also den Quarter Horse- und
Vollblut-Einfluß durch Crop Outs sukzessive verringern.
Drei unserer Auktionsangebote rund ums Westernreiten - mehr finden Sie hier!
|
|