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FN ermutigt Vereine
dazu, Planung und Organisation von Turnieren anzustoßen
Seit Mitte März liegt der Wettkampfsport in Deutschland brach.
Größere Zusammenkünfte von Personen in der Öffentlichkeit und
Veranstaltungen sind seitdem verboten, um die Ausbreitung des
Coronavirus einzudämmen. Auch wenn noch mindestens bis zum 31.
August 2020 in ganz Deutschland keine Großveranstaltungen stattfinden
dürfen, machen einige Bundesländer nun zumindest für kleinere
sportliche Wettkämpfe den Weg etwas freier. Vereinzelt durften
und dürfen bereits Pilot-Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen
stattfinden. Die Auflagen stellen aber vor allem kleinere, ehrenamtliche
Vereine vor große Herausforderungen. Um den Turniersport in Deutschland
wieder anzuschieben, ermutigt die Deutsche Reiterliche Vereinigung
(FN) die Veranstalter, sich mit Planung und Durchführung von Turnieren
in Zusammenarbeit mit den Behörden und Landeskommissionen zu beschäftigen.
„Die meisten Mitarbeiter hier bei der FN sind auch Mitglieder
in Reitvereinen und wissen, wie viel Arbeit schon in normalen
Zeiten hinter der Organisation eines Turniers steckt. Mit den
Einschränkungen durch Corona kommt jetzt noch eine weitere große
Herausforderung auf die Vereine zu“, sagt FN-Generalsekretär Soenke
Lauterbach. „Trotzdem glauben wir, dass genau jetzt der richtige
Zeitpunkt ist, um sich mit der Planung und Organisation von Turnieren
zu beschäftigen. Denn sobald das wieder flächendeckend möglich
ist, wäre der Pferdesport gleich bereit für den Neustart.“
Vereinzelte Pilot-Veranstaltungen für Berufsreiter haben gezeigt,
dass Turniere auch unter Corona-Bedingungen stattfinden können.
„Natürlich muss für jedes Turnier ein Hygiene-Manager ernannt
und ein Konzept für den Infektionsschutz erstellt werden, das
den Zugang zum Gelände, die Anwesenheitsdauer und Gesamtzahl von
Personen regelt, damit alle zu jeder Zeit die Abstands- und Hygiene-Regeln
einhalten können“, betont Lauterbach. „Wir ermutigen die Vereine,
solche Konzepte zu erstellen und diese eng mit den zuständigen
Landeskommissionen und Behörden abzustimmen, um auch offizielle
Rückendeckung zu erhalten.“
Hilfe bei der Erstellung eines solchen Konzeptes bietet der
„Leitfaden für Planung und Durchführung von Turnierveranstaltungen“,
der hier im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Wichtigste Eckpfeiler:
Zeiteinteilung: Die Zeiteinteilung muss so gestaltet sein, dass
die Reiter den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern
auf dem Vorbereitungsplatz zu jeder Zeit einhalten können und
die Pferde trotzdem angemessen auf die Prüfung vorbereitet werden
können.
Besondere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen: Die allgemeinen
Hygieneregeln (Abstandsgebot, häufiges und gründliches Händewaschen,
Beachtung der Regeln zum Niesen und Husten, Vermeiden von Berührungen
im Gesicht, häufiges Lüften von geschlossenen Räumen usw.) müssen
selbstverständlich auch auf dem Turnier eingehalten werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann auch auf Turnieren sinnvoll
sein und gegebenenfalls dort verpflichtend werden, wo der Mindestabstand
nicht problemlos einzuhalten bzw. besondere Vorsicht geboten ist
(z.B. Meldestelle, Verkauf von Lebensmitteln, Sanitäranlagen,
Erste Hilfe bei Stürzen etc.).
Zutritt zum Turniergelände haben ausschließlich Personen ohne
Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus
typisch sind. Des Weiteren sollte pro Reiter nur eine minimale
Anzahl zusätzlicher Personen (je nach Anzahl der Pferde ein bis
zwei Personen) das Turniergelände betreten.
Hygiene-Beauftragter: Zu seinen Aufgaben gehört auch, die besonderen
Hygienemaßnahmen zu kommunizieren (z.B. durch Hinweisschilder)
und deren Einhaltung gewissenhaft zu kontrollieren.
Meldestelle: Der persönliche Kontakt sollte möglichst auch in
der Meldestelle vermieden werden.
Zuschauer: Voraussichtlich müssen Turniere auf unabsehbare Zeit
leider als „Geisterturniere“ ohne Zuschauer stattfinden.
Gastronomie: Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben
nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen
und Vorschriften einzuhalten.
Vorbereitungsplätze:Die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben
sowie der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen
den Reitern (Pferden) sind auch auf den Vorbereitungsplätzen zu
jeder Zeit einzuhalten.
Manche Bundesländer haben bereits angekündigt, ihre
Corona-Verordnungen hinsichtlich Veranstaltungen anzupassen und
zeigen damit beispielhaft, unter welchen Bedingungen Wettkämpfe
bald wieder möglich sind:
Berlin: Der
Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien ist voraussichtlich
ab dem 25. Mai 2020 zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs-
und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet,
welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung
genehmigt wurde. Weitere Informationen gibt es beim Pferdesportverband
Berlin-Brandenburg.
Mecklenburg-Vorpommern:
Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden,
ab dem 18. Mai 2020 mit bis zu 150 Teilnehmenden, gilt das Veranstaltungsverbot
nicht, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes
von 1,5 Metern zwischen den Personen gesichert ist, die gestiegenen
hygienischen Anforderungen beachtet werden und allen teilnehmenden
Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske,
Schal, Tuch) dringend empfohlen wird. Für Versammlungen unter
freiem Himmel mit mehr als 50 Teilnehmenden, ab dem 18. Mai 2020
mit mehr als 150 Teilnehmenden, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung
der Versammlungsbehörde nach Herstellung des Einvernehmens
mit der zuständigen Gesundheitsbehörde … erteilt
werden.
Das Veranstaltungsverbot gilt zudem ab 18. Mai 2020 nicht für
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal
75 Personen teilnehmen sowie für Veranstaltungen unter freiem
Himmel, an denen maximal 150 Personen teilnehmen.
Zwingend ist immer die Genehmigung der örtlichen Gesundheitsbehörde
einzuholen. Zudem sind Listen mit allen Teilnehmern und anwesenden
Personen (Name, Adresse, Erreichbarkeit) zu führen. Mehr
Informationen gibt es beim Pferdesportverband
Mecklenburg-Vorpommern.
Nordrhein-Westfalen:
Ab 30. Mai sollen sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und
Amateurbereich zulässig sein, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln
eingehalten werden. Mehr Informationen zum Stufenplan NRW gibt
es beim Pferdesportverband
Westfalen.
Rheinland-Pfalz:
Der Stufenplan der Landesregierung behandelt das Thema Veranstaltungen.
Veranstaltungen an der frischen Luft sind abhängig von der
Personenzahl voraussichtlich ab Ende Mai / Mitte Juni wieder erlaubt.
Das geht aus einer Veröffentlichung
des Landes Rheinland-Pfalz hervor.
„Wir hoffen nun,
dass auch die anderen Bundesländer nach und nach Regelungen
für kleinere Veranstaltungen formulieren, damit der Turniersport
bald flächendeckend wieder stattfinden kann“, so Lauterbach.
„Mit dem Leitfaden legen unsere Mitgliedorganisationen der
Politik auf Landesebene ein geeignetes Konzept vor, wie es funktionieren
kann.“
Wie können
Turniere in Zeiten der Coronavirus-Pandemie aussehen, welche Prüfungen
eignen sich für den Wiedereinstieg und kann gegebenenfalls
auf Preisgelder verzichtet werden? Zu diesen und weiteren
Fragen rund um den Wiedereinstieg in den Turniersport hat die
FN einige Antworten zusammengestellt. Sie sind zu finden auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus
unter der Frage: Wann können wieder Turniere stattfinden?
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