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Coronavirus: So soll die Wiederaufnahme des Turniersports gelingen/
"Leitfaden für Planung und Durchführung von Turnierveranstaltungen“ online
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FN ermutigt Vereine dazu, Planung und Organisation von Turnieren anzustoßen


Seit Mitte März liegt der Wettkampfsport in Deutschland brach. Größere Zusammenkünfte von Personen in der Öffentlichkeit und Veranstaltungen sind seitdem verboten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Auch wenn noch mindestens bis zum 31. August 2020 in ganz Deutschland keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen, machen einige Bundesländer nun zumindest für kleinere sportliche Wettkämpfe den Weg etwas freier. Vereinzelt durften und dürfen bereits Pilot-Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen stattfinden. Die Auflagen stellen aber vor allem kleinere, ehrenamtliche Vereine vor große Herausforderungen. Um den Turniersport in Deutschland wieder anzuschieben, ermutigt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Veranstalter, sich mit Planung und Durchführung von Turnieren in Zusammenarbeit mit den Behörden und Landeskommissionen zu beschäftigen.



„Die meisten Mitarbeiter hier bei der FN sind auch Mitglieder in Reitvereinen und wissen, wie viel Arbeit schon in normalen Zeiten hinter der Organisation eines Turniers steckt. Mit den Einschränkungen durch Corona kommt jetzt noch eine weitere große Herausforderung auf die Vereine zu“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. „Trotzdem glauben wir, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um sich mit der Planung und Organisation von Turnieren zu beschäftigen. Denn sobald das wieder flächendeckend möglich ist, wäre der Pferdesport gleich bereit für den Neustart.“

Vereinzelte Pilot-Veranstaltungen für Berufsreiter haben gezeigt, dass Turniere auch unter Corona-Bedingungen stattfinden können. „Natürlich muss für jedes Turnier ein Hygiene-Manager ernannt und ein Konzept für den Infektionsschutz erstellt werden, das den Zugang zum Gelände, die Anwesenheitsdauer und Gesamtzahl von Personen regelt, damit alle zu jeder Zeit die Abstands- und Hygiene-Regeln einhalten können“, betont Lauterbach. „Wir ermutigen die Vereine, solche Konzepte zu erstellen und diese eng mit den zuständigen Landeskommissionen und Behörden abzustimmen, um auch offizielle Rückendeckung zu erhalten.“

Hilfe bei der Erstellung eines solchen Konzeptes bietet der „Leitfaden für Planung und Durchführung von Turnierveranstaltungen“, der hier im Downloadbereich zur Verfügung steht.


Wichtigste Eckpfeiler:

Zeiteinteilung: Die Zeiteinteilung muss so gestaltet sein, dass die Reiter den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern auf dem Vorbereitungsplatz zu jeder Zeit einhalten können und die Pferde trotzdem angemessen auf die Prüfung vorbereitet werden können.

Besondere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen: Die allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsgebot, häufiges und gründliches Händewaschen, Beachtung der Regeln zum Niesen und Husten, Vermeiden von Berührungen im Gesicht, häufiges Lüften von geschlossenen Räumen usw.) müssen selbstverständlich auch auf dem Turnier eingehalten werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann auch auf Turnieren sinnvoll sein und gegebenenfalls dort verpflichtend werden, wo der Mindestabstand nicht problemlos einzuhalten bzw. besondere Vorsicht geboten ist (z.B. Meldestelle, Verkauf von Lebensmitteln, Sanitäranlagen, Erste Hilfe bei Stürzen etc.).

Zutritt zum Turniergelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Des Weiteren sollte pro Reiter nur eine minimale Anzahl zusätzlicher Personen (je nach Anzahl der Pferde ein bis zwei Personen) das Turniergelände betreten.

Hygiene-Beauftragter: Zu seinen Aufgaben gehört auch, die besonderen Hygienemaßnahmen zu kommunizieren (z.B. durch Hinweisschilder) und deren Einhaltung gewissenhaft zu kontrollieren.

Meldestelle: Der persönliche Kontakt sollte möglichst auch in der Meldestelle vermieden werden.

Zuschauer: Voraussichtlich müssen Turniere auf unabsehbare Zeit leider als „Geisterturniere“ ohne Zuschauer stattfinden.

Gastronomie: Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.

Vorbereitungsplätze:Die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben sowie der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Reitern (Pferden) sind auch auf den Vorbereitungsplätzen zu jeder Zeit einzuhalten.





Manche Bundesländer haben bereits angekündigt, ihre Corona-Verordnungen hinsichtlich Veranstaltungen anzupassen und zeigen damit beispielhaft, unter welchen Bedingungen Wettkämpfe bald wieder möglich sind:

Berlin: Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien ist voraussichtlich ab dem 25. Mai 2020 zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung genehmigt wurde. Weitere Informationen gibt es beim Pferdesportverband Berlin-Brandenburg.

Mecklenburg-Vorpommern: Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden, ab dem 18. Mai 2020 mit bis zu 150 Teilnehmenden, gilt das Veranstaltungsverbot nicht, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen gesichert ist, die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen wird. Für Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 50 Teilnehmenden, ab dem 18. Mai 2020 mit mehr als 150 Teilnehmenden, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Versammlungsbehörde nach Herstellung des Einvernehmens mit der zuständigen Gesundheitsbehörde … erteilt werden.
Das Veranstaltungsverbot gilt zudem ab 18. Mai 2020 nicht für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal 75 Personen teilnehmen sowie für Veranstaltungen unter freiem Himmel, an denen maximal 150 Personen teilnehmen.
Zwingend ist immer die Genehmigung der örtlichen Gesundheitsbehörde einzuholen. Zudem sind Listen mit allen Teilnehmern und anwesenden Personen (Name, Adresse, Erreichbarkeit) zu führen. Mehr Informationen gibt es beim Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern.

Nordrhein-Westfalen: Ab 30. Mai sollen sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich zulässig sein, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Mehr Informationen zum Stufenplan NRW gibt es beim Pferdesportverband Westfalen.

Rheinland-Pfalz: Der Stufenplan der Landesregierung behandelt das Thema Veranstaltungen. Veranstaltungen an der frischen Luft sind abhängig von der Personenzahl voraussichtlich ab Ende Mai / Mitte Juni wieder erlaubt. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landes Rheinland-Pfalz hervor.

„Wir hoffen nun, dass auch die anderen Bundesländer nach und nach Regelungen für kleinere Veranstaltungen formulieren, damit der Turniersport bald flächendeckend wieder stattfinden kann“, so Lauterbach. „Mit dem Leitfaden legen unsere Mitgliedorganisationen der Politik auf Landesebene ein geeignetes Konzept vor, wie es funktionieren kann.“

Wie können Turniere in Zeiten der Coronavirus-Pandemie aussehen, welche Prüfungen eignen sich für den Wiedereinstieg und kann gegebenenfalls auf Preisgelder verzichtet werden? Zu diesen und weiteren Fragen rund um den Wiedereinstieg in den Turniersport hat die FN einige Antworten zusammengestellt. Sie sind zu finden auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter der Frage: Wann können wieder Turniere stattfinden?






Mehr dazu hier
Covid-19: Reitunterricht in einigen Bundesländern wieder erlaubt/ Bedingung ist Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Covid-19: Entscheidungen zu Sportveranstaltungen frühestens am 30. April

 









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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
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