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 Steuer und Versicherung
 
 
 Laut Auskunft des Hamburger Finanzamtes für Verkehrsteuern werden 
                die Steuern nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und kosten 
                je 200 kg kosten 7,46 Euro
 Die 
                Steuerbefreiung hat allerdings nichts mit der Haftung bei Unfällen 
                zu tun: Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz 
                dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer 
                isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG 
                unterliegen. Nach Aussage der Zulassungsbehörde wird zwar die 
                Haftpflichtversicherung bei der Pferdeanhänger-Anmeldung mit grünem 
                Kennzeichen nicht überprüft, und solange der Anhänger zusammen 
                mit dem Zugfahrzeug bewegt wird, tritt bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung 
                des Zugfahrzeuges ein.  Anders sieht es aus, 
                wenn der Anhänger zum Beispiel beim Parken auf einem abschüssigen 
                Gelände schlecht gesichert ist oder sich die Handbremse löst. 
                Dann haftet der Halter und daher ist es dringend zu empfehlen, 
                auch dafür eine Versicherung abzuschließen.  Der ausführliche Text 
                zu den gesetzlichen Regelungen, eine genaue Kostentabelle sowie 
                Haftungsfragen bei der Nutzung eigener und fremder Pferdeanhänger 
                sind auf dem Online-Portal rund um mobile Reiter und Pferde www.mit-Pferden-reisen.de 
                veröffentlicht. 
        Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
 z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den 
                Bereich Reining.
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