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Die DQHA-Körkommission
bewertet das Exterieur der Hengste, ihre Zuchttauglichkeit und
Gesundheit. Bei der Hengstleistungsprüfung, zu der nur gekörte
Hengste zugelassen sind, spielt dann das Interieur die entscheidende
Rolle. Die Hengste werden im Rahmen der Körung mit den Anforderungen,
die im Zuchtziel für American Quarter Horses (vgl. DQHA Regelbuch)
festgelegt sind, verglichen und auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet,
wobei 10 die maximale Punktzahl darstellt. Die Pferde sollten
gepflegt sein, dies gilt auch für die Hufe. Beschlag ist nicht
vorgeschrieben. Der Vorsteller muss nicht Eigentümer des Pferdes
sein, saubere Western-Kleidung und Hut sind empfohlen. Das Pferd
kann am sauberen Stallhalfter oder Showhalfter vorgeführt werden.
Am Anfang steht die Pflasterprobe
Zunächst werden alle Hengste gemessen: Brustumfang, Stockmaß und
Röhrbeinumfang werden festgehalten. Alle Hengste müssen sich dann
der so genannten „Pflasterprobe“ unterziehen. Hierbei werden sie
einzeln auf festem Boden z.B. einer Asphaltstrecke an der Hand
erst im Schritt und dann im Trab vorgestellt. Die Wendung erfolgt
im Schritt nach rechts, um den Prüfern stets freie Sicht auf die
Beine des Pferdes zu ermöglichen.
Im Anschluss werden
alle Pferde einzeln auf der Dreiecksbahn an der Hand im Schritt
und Trab vorgestellt. Grundlage für die anschließende Exterieurbewertung
bilden fünf Einzelnoten (Typ, Gebäude, Gliedmaßenkorrektheit,
Bewegungsqualität, Gangkorrektheit). Die Körnote wird über den
der Durchschnitt aus den Einzelnoten ermittelt. Ab einer Gesamtnote
von 7,0 und besser erhält der Hengst das Prädikat „gekört“. Dabei
darf keine der fünf Einzelnoten unter 6,0 liegen. Um in das Hengstbuch
I der DQHA eingetragen zu werden, muss ein Hengst gekört und leistungsgeprüft
sein.
Seit 2005 müssen die
Hengste zur Ermittlung der Bewegungsqualität auch an der Longe
in allen drei Grundgangarten gezeigt werden, da sich so die Bewegungsabläufe
besser beurteilen lassen als an der Hand.
Nennschluss ist zehn Tage vor der Körung, also am Dienstag, 7.
Oktober. Nachnennungen sind möglich, jedoch wird dann eine Nachnenngebühr
in Höhe von 50 Euro erhoben. Außerdem erscheinen die nachträglich
genannten Hengste natürlich nicht mehr im Programmheft. Die Gebühren
für die DQHA-Hengstkörung betragen 300 Euro. Der Eigentümer muss
Mitglied der DQHA sein oder werden. Das Mindestalter der Hengste
liegt bei 24 Monaten. Anmeldungen sind im Vorfeld an die DQHA
Geschäftsstelle, Daimlerstr. 22, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021
58459-12 zu richten. Bitte senden Sie uns auch eine kurze Beschreibung,
die wir in das Programmheft aufnehmen können.
Anmeldung
Hengstkörung
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Hengstleistungsprüfung
Alles
zur DQHA Q8 finden Sie auf wittelsbuerger.com.
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gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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