|  |   Darf noch Reitunterricht 
                stattfinden?
 Die Bundesregierung 
                hat am 16. März die Schließung aller Sportanlagen angeordnet. 
                Alle Menschen sind aufgefordert, den Kontakt mit anderen Personen 
                soweit wie möglich einzuschränken und wann immer möglich zu Hause 
                zu bleiben. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung 
                des Coronavirus einzudämmen. Als Bundesverband orientiert sich 
                die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) an den Vorgaben der 
                Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet 
                daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdsport und Pferdezucht ab 
                – zum Beispiel auch zu der Frage, ob noch Reitunterricht stattfinden 
                darf oder nicht. Die FN kann keine bundeseinheitlich verbindlichen 
                Regeln zu dieser Frage aussprechen. Dafür sind Bundesländer, Städte 
                und Gemeinden zuständig.
 
 Als Interessenvertreter aller Pferdesportler und -züchter in Deutschland 
                setzt sich die FN zusammen mit ihren Landesverbänden dafür ein, 
                dass auf Grundlage des Tierschutzgesetzes ein Mindestmaß an notwendiger 
                Versorgung und Bewegung von Pferden sichergestellt werden kann. 
                Das heißt nicht, dass in den Ställen „Normalbetrieb“ herrscht. 
                Aus Sicht der FN müssen Reitunterricht, Schulbetrieb und Zusammenkünfte 
                aller Art in Pferdesportanlagen eingestellt werden. Der Grund: 
                Menschen sollen Kontakte untereinander reduzieren, den Stallbetreibern 
                soll ermöglicht werden, die Notbewegung der Pferde sicherzustellen 
                und die Pferdebesitzer sollen weiter Zugang zu ihren Pferden haben.
 
 So wenige Menschen wie möglich sollen sich so kurz wie nötig in 
                den Ställen und Reitanlagen aufhalten. Der Stallbetreiber hat 
                das Hausrecht und sollte in Abstimmung mit den Pferdebesitzern 
                Notversorgungs- und Bewegungspläne erstellen. Hier kommt es auf 
                die Zusammenarbeit aller Parteien an, um gute Kompromisse zu finden. 
                Neben der Einhaltung der Hygienevorschriften muss auch die Sicherheit 
                von Pferd und Reiter gewährleistet sein. Deshalb sollte bei der 
                notwendigen Pferdebewegung auf dem Reitplatz/in der Reitbahn in 
                bestimmten Fällen einer fachkundige Aufsicht anwesend sein, die 
                die Sicherheit gewährt.
 
 An dieser Position hält die FN auch nach dem 22. März fest, an 
                dem sich Bund und Länder auf ein umfassendes Kontaktverbot einigten. 
                Auch das zuständige Bundesministerium hält die Position der FN 
                für nachvollziehbar und berechtigt. Jedoch sind für die Umsetzung 
                der Vorgaben der Bundesregierung die Bundesländer, Städte und 
                Gemeinden zuständig. Nur sie können verbindliche Regeln aufstellen. 
                Dort gibt es nach und nach unterschiedliche Regelungen und Erlässe, 
                die von den FN-Empfehlungen abweichen. So gibt derzeit keine bundesweit 
                einheitliche Regelung dazu, ob weiter Einzel-Reitunterricht stattfinden 
                darf oder nicht. Da die Situation sehr dynamisch ist, können sich 
                Vorgaben schnell verändern.
 
 
 Vorgaben und Erlässe der Länder, Städte und Gemeinden sind zu 
                beachten
 
 Die FN rät 
                allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen der Regierung 
                des eigenen Bundeslandes durchzulesen und beim Ordnungsamt der 
                eigenen Stadt/Gemeinde nachzufragen, ob es konkrete Regelungen 
                für den Pferdesport gibt. Den Anweisungen der Behörden ist unbedingt 
                Folge zu leisten. In manchen Bundesländern gibt es schon solche 
                Regelungen. In Schleswig-Holstein heißt es: „…Reitunterricht darf 
                nicht stattfinden.“ In Baden-Württemberg sieht es offenbar anders 
                aus: Laut einem Bericht des Reiterjournals sagt das dort zuständige 
                Ministerium: Einzel-Reitunterricht ist weiterhin zulässig - solange 
                die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
 
 
 Mehr Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus in Bezug auf den 
                Pferdesport gibt es unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus
  
 Allgemeine 
                Informationen zum Coronavirus:Generell sollten gewisse Hygienemaßnahmen beachtet 
                werden:
 www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
 Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts:
 www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
 Seiten der WHO: www.who.int/health-topics/coronavirus
 Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
 
 
 
 
 
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